Schaffung von Arbeiteransiedlungen, die bisher an der Höhe
der Gestehungskosten gescheitert sei. Von detaillierteren
Vorschriften sei in dem Antrage Abstand genommen
worden, da sich auf diesem Gebiete alles nach den lokalen
Verhältnissen zu richten habe. Es handle sich nur
darum, die Punkle zu bezeichnen, an denen bei der
Verwendung dieses Fonds eingesetzt werden müsse.
Es wurde auch hervorgehoben, daß in manchen Gegenden
namentlich in Ostpreußen die Veschaffung des Menschenmaterials
die größten Schwierigkeiten mache. Wie diesen
Schwierigkeiten abgeholfen werden könne, werde erst die
Erfahrung lehren. Jedenfalls müsse darauf gehalten
werden, daß der Ansiedler ein gewisses Betriebskapital
habe, damit er etwaige Schwierigkeiten und wirtschaftliche
Rückschläge der ersten Jahre überwinden könne. Es sei
wichtig, zu betonen, daß die beantragten weiteren Erleichterungen
der inneren Kolonisation nicht dazu dienen
sollten, Leute anzusiedeln, die nicht in der Lage wären,
ihre Stelle zu bewirtschaften.
Der Vertreter des Landwirtschaftsministeriu
ms führte aus, die Staatsregierung sei dem Antrage
81 gegenüber in einer schwierigen Lage, und sie
könne heute keine endgültige Erklärung dazu abgeben.
Die Ziffer 1 bedeute eine erhebliche Vermehrung der
Mittel, und bei den hohen Ansprüchen, die an die
Siedlungsgesellschaften besonders auf dem Gebiete des
Schulwesens gestellt würden, werde ein Ansturm auf die
50 Millionen erfolgen, der möglicherweise geradezu eine
Erschwérung der inneren Kolonisation zur Folge haben
werde. Dabei mache er auf die Mitteilung aufmerksam,
die im Archiv für innere Kolonisation abgedruckt sei, daß
nach den Verhältnissen der Ostpreußischen Landgesellschast
eine weitere Bereitstellung von erheblichen Mitteln nicht
notwendig sei.
Nr 2 beziehe sich wohl auf Entwässserung, Wegebauten
usw. Diese Verbessserung des Grund und Bodens
müsse doch wieder aufgebracht werden aus dem, was von
den Ansiedlern als Preis des Landes gefordert werde.
Die Siedlungsgesellschaft, die das Land unverbessert kaufe,
also zu einem niedrigeren Preise, verbessere das Land;
es sei also rationell und wirtschaftlich notwendig, daß
der Ansiedler den höheren Preis bezahle, der der Verbesserung
entspreche; und damit müßten die Kosten der
Verbesserung, wenn man wirtschaftlich arbeite, aufgebracht
werden. Also auch von diesem Gesichtsbunkt aus würden
für Nr 2 Mittel nicht notwendig werden. Es komme
noch in Betracht, daß für große Meliorationen, Flußregulierungen,
Vorflutbeschaffung und Folgeeinrichtungen
auch aus den etatsmäßigen Mitteln, wenn es notwendig
sei. Beihilfen bereitgestellt würden und zwar Jo wie bei
allen Landesmeliorationen.
Die Bedeutung der in Nr 3 formulierten Aufgabe
habe die Staatsregierung schon anerkannt; zu der Frage
aber, ob sie den hier vorgeschlagenen Weg für möglich
halte, könne sie sich erst nach reiflicher Erwägung endgültig
erklären. Es sei nicht angängig, die Frage der
Wohnungsfürsorge auf dem Lande in den Bereich dieses
Gesetzentwurfs zu ziehen. Cine weitergehende Erklärung
müsse sich die Staatsregierung bis zur zweiten
Lesung vorbehalten.
Das siebente Kommissionsmitglied hielt
die Äußerung des Regierungsvertreters zu Biffer 1 insofern
für nicht verständlich, als die Regelung der
öffentlich-rechtlichen Verhältnisse von dem Uinfange der
zur Verfügung gestellten Staatsmittel unabhängig sei.
Sie vollziehe sich nach objektiven Momenten, insbesondere
die Erfordernisse auf dem Gebiete der Schule würden
von der betreffenden Schulabteilung unter Mitwirkung
IA