Metadata: Grundteilungsgesetz

Soweit tunlich, sind Domänen oder forst- 
U; 6% Grundstücke zu diesem Zweck bereit 
zu stellen 
IV Auf Antrag von Landgemeinden oder Kirchen- 
gemeinden können Beihilfen für die Durchführung 
der Bestrebungen der ländlichen Wohlfahrtspflege 
und Heimatspflege in Höhe von einem Zehntel 
bis zur Hälfte der Gesamtaufwendungen der 
Antragsteller oder des Kreises gewährt werden. 
c) Antrag 81: 
einzufügen: 
§ 27 a 
(1) Zur Gewährung von Beihilfen an Unter- 
nehmer von Ansiedlungen, welche von dem Minister 
für gemeinnützig anerkannt sind, wird der Staats- 
regierung ein Fonds von 50 Millionen Mark 
zur Verfügung gestellt. 
(2) Dieser Fonds ist zu verwenden: 
!. r Tung der Fosrtih-recaltcten Vor, 
hältnisse in den Siedlungsgebieten ver- 
ursacht werden mit der Maßgabe, daß 
für jede ordnungsmäßig eingerichtete 
Stelle in der Regel eine Beihilfe von 
1000 M zur Verfügung zu stellen ist, 
2 füx Landeskulturzwecke in den Siedlungs- 
gebieten, 
? zu Prämien für Ansiedlung von Land- 
arbeitern und zu Beihilfen für Be- 
schaffung von Mietwohnungen und Pacht- 
land für Landarbeiter. 
(3) Die Staatsregierung wird ermächtigt, die 
erforderlichen Mittel im Anleihewege zu beschaffen. 
Antrag 68 wurde zugunsten des Antrages 81 
zurückgezogen. 
Antrag 81, der ein Kompromiß mehrerer Parteien 
darstellte, wurde von dem si eb ent en Redner mit 
Ausführungen begründet, die schon bei der Generaldebatte 
gemacht worden waren. Es wurde auf den Mangel hin- 
gewiesen, daß einfach bei der Errichtung von Landarbeiter- 
und Bauernstellen keine Beihilfen zur Regelung der öffent- 
lich-rechtlichen Verhältnisse gewährt würden, ferner wurde 
bemängelt, daß aber auch, wo dies geschehe, nur zu Land- 
arbeiterstellen Zuschüsse gewährt würden, aber nicht zu 
Bauernstellen, und es wurde hinzugefügt, daß, falls die 
1 000 of für eine Stelle nicht ganz notwendig seien, die 
Staatskontrolle dafür zu sorgen haben werde, daß die 
überschießenden Beträge von den Unternehmern zur wirt- 
schaftlichen Förderung der Ansiedler oder jedenfalls in 
zt"em en Zuse hravende worden. Dir Leuss 
nur mit den Maßnahmen der Nr 3 gelingen, insbesondere 
werde man neben der Ansiedlung auch für die Bereithaltung 
von Mietwohnungen und Pachtland sorgen müssen, denn 
die Landarbeiter seien vielfach nicht geneigt, sich durch 
Ankauf an eine feste Stelle zu binden. Es empfehle sich 
aber nicht, die Mittel dazu im Etat flüssig zu machen, 
sondern die dauernde Bewilligung eines Fonds von 
50 Millionen, der ausreichen werde, um 35- bis 36 000 
Ansiedler anzusezen. Empfehlenswert sei es auch, für 
die hier aufzunehmenden Anleihen, die nicht im engeren 
Sinne werbend seien, eine raschere Tilgung als bei den 
jeßzigen Anleihen, nämlich eine dreiprozentige, vorzu- 
schlagen. Diese Frage gehöre aber nicht in das Geset. 
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