Full text : Grundteilungsgesetz

Nr 035 A
der Selbstverwaltungskörperschaften festgestellt, und eine
höhere Anspannung der Beihilfen, die von den Siedlungsgesellschaften
 verlangt würden, wäre daraus olso wohl
nicht zu befürchten.
Richtig sei es, daß in der Regel die Meliorationen
in dem Preise der betreffenden Ansiedlungsstücke zum
Ausdruck gelangen müßten. Aber es gebe eine ganze
Reihe von Ausnahmefällen, wo besonders hohe Aufwendungen
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schrauben, daß man keine Gewähr dafür habe, daß die
Ansiedlungen auch in schlechten Zeiten gedeihen könnten.
Durch den Antrag solle der Staatsregierung freie Hand
gegeben werden, in solchen Ausnahmefällen einzugreifen,
um an sich zweckmäßige Ansiedlungen, die infolge solcher
htzartuét Kosten nicht vorwärtskommen könnten, zu
fördern.
Bezüglich der Nr 3 sollte die Staatsregierung nicht
so wenig Selbstvertrauen haben. Sie werde schon Mittel
und Wege finden, das ihr zur Verfügung gestellte Geld
in diesem Sinne nütlich zu verwenden.
Ein Vertreter des Finanzministeriums gab
es als richtig zu, daß die Anforderungen für öffentlichrechtliche
 Zwecke an sich nach objektivem Maßstab angefordert
 und auch gegeben werden sollten. Die tatsächlichen
Verhältnisse lägen aber nicht ganz so, sondern nicht nur
der zuständige Kreisausschuß, sondern auch die Regierungsabteilung
 für Kirchen- und Schulwesen könne sehr leicht
ein Interesse daran haben, diese günstige Gelegenheit zur
Ordnung ihrer Schul- und sonstigen Verhältnisse auszunutßen.
 So seien schon mehrfach überforderungen vorgekommen,
 die vom Oberprässidenten, als Vorsitzenden
des Provinzialrats, zurückgewiesen werden mußten. Diese
Überforderungen würden aber noch ein ganz anderes
Maß erreichen, wenn auf Grund dieses 50-Millionenfonds
 jeder Kreis sich berechnen könne, wieviel auf ihn
oder auf die einzelne Aufteilung entfalle. -
Außerdem würde die Möglichkeit, Beihilfen aus
diesem Fonds zu erhalten, sofort wieder von den Verkäufern
 benuttt, höhere Preise durchzuseten.
Dagegen, daß der Ansiedler zu teuer angesetzt werde,
um alle Fährlichkeiten des Wirtschaftslebens überstehen
zu können, gebe es keine andere Garantie als die, ihn
auf einen Voden zu setzen, der sofort Erträge bringe,
dafür zu sorgen, daß er eine genügende Anzahlung leiste
und außerdem noch genügend freies Vermögen behalte.
Aus der Kommission wurde von dem zwölften
Redner der Antrag als erwünscht bezeichnet unter der
Voraussezung, daß damit die zu teure Ansetzung verhindert
 werden sollte, dagegen wutde er für bedenklich
gehalten in dem Falle, daß die neuen Ansiedler damit
den alten Besitzern gegenüber begünstigt würden. Ein
solches Verfahren würde zur Folge haben, daß die alten
Dörfer immer mehr Leute verlieren würden, so daß als
Käufer dort nur noch der Großgrundbesitz übriableibe.
Der Vertreter des HLandwirtschaftsministeriums
 fügte hinzu, es bestehe auch noch die
Gefahr, daß die neuen Ansiedler, wenn sie zu billig antt
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teil von dem erreicht, was man erreichen wolle, nämlich
eine Mobilisierung des Grundbessitzes.
Das sechsundzwanzigste Kommissionsmitglied
war der Ansicht, daß die Ansiedlung von freien Arbeitern
wohl daher besonders schwierig gewesen sei, weil die
kleinbäuerlichen Ansiedlungen nicht ständige Arbeits-)

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