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deren Genehmigung von vornherein sicher sei, den Weg
nicht zu versperren und zu erschweren, sondern in dieser
Beziehung moöglichst leichte Bestimmungen zu treffen.
Gerade unter diesem Gesichtspunkt sei aber der Antrag 10,
den dieser Redner bekämpft habe, gestellt. Zweifellos sei
es die leichteste Form der Erledigung, wenn derjenige, der
die Vorbereitungen für die Entscheidung zu treffen habe,
auch die Entscheidung selbst zu fällen habe. Er gebe zur
Erwägung, daß die Kreisbehörden schon in ganz ähnlichen
Fällen mit solchen Fragen befaßt seien; und er habe das
Zutrauen zu den Kreisausschüssen, daß sie sich nicht von
lokalen Rücksichten in der Erledigung der Frage nach dem
Gemeinwohl würden behindern lassen.
Ein neuntes Kommissionsmitglied er-
neuerte für seine Freunde das grundsätzliche Einverständnis
mit der Beschränkung des gewerbsmäßigen Güterhandels.
Sie müßten aber Wert darauf legen, daß diese Bekämpfung
nicht dahin ausarte, daß der ganze gewerbsmäßige Güter-
händlerstand,. auch soweit er nicht unlauter sei, davon be-
troffen werde. Es werde also darauf ankommen, Be-
stimmungen zu finden, die dagegen Kautelen verschafften.
Der Gesetßentwurf habe seine Freunde in dieser Beziehung
nicht befriedigt. Sie hätten gerade darin, daß man dem
Regierungspräsidenten als der Genehmigungsbehörde alles
in die Hand gelegt habe, keine genügende Sicherheit dafür
erblickt, daß die Genehmigung nur versagt werde, wenn
dies im gemeinwirlschaftlichen Interesse liege.
Die Anträge 10 und 11 wünschten seine Freunde erst
näher zu prüfen.
Was die Ahsicht anlange, durch die Genehmigung einen
Druck auf die Güterpreise auszuüben, so müsse man auch
darin sehr vorsichtig sein. Zweifellos seien die Güterpreisse
besonders in den beiden Ostprovinzen unter der Konkurrenz
sehr gestiegen; aber dem stehe die Erklärung des Ministers
gegenüber, daß die Ansiedler bei den bisher getätigten An-
siedlungen noch vollständig zu ihrem Rechte gekommen oder
wenigstens nicht dadurch zugrunde gerichtet worden seien.
Wenn aber auch die Güterpreise in den letzten Jahren er-
heblich gestiegen seien, so berechtige dies noch nicht dazu,
von Staats wegen die Preisbildung zu regeln. Man müsse
immer bedenken, daß es Zeiten der Hausse und der Baisse
nebe, und daß mit der Zeit immer ein Ausgleich stattfinde.
Die in Bayern gemachten Erfahrungen seien vielfach sehr
wertvoll. Mit einem Preisdruck treffe man zunächst die
schwachen Existenzen, das ganze Hnpothekenverhältnis werde
beunruhigt.
Die Schwierigkeit liege bei diesem ersten Punkt darin,
daß man den gewerbsmäßigen Güterhandel nicht zu weil
beschränken dürfe, damit keine Stockung eintrete und der
Preisdruck nicht zu stark werde. Den Bestimmungen des
Geseßentwurfs, die in dieser Beziehung vorgesehen seien,
könnten seine Freunde nicht zustimmen.
Ein zehnter Redner erklärte für seine Freunde
nochmals ihr Einverständnis mit dem Ziel der Förderung
der inneren Kolonisation, betonte aber ihre Zweifel an der
Nichtigkeit des vorgeschlagenen Mittels der Genehmigung.
Schon die Überschrist „Beschränkung der Teilungen“ stehe
mit dem Ziel in einem gewissen inneren Widerspruch. Man
könne jedenfalls zweifeln, ob die durch diese gesetslichen Be-
stimmungen für die innere Kolonisation eintretenden
Schäden nicht größer sein würden als die durch Ausschluß
des unreellen Güterhandels zu beseitigenden Schäden. Aber
im Augenblick könne man sich unmöglich ein Urteil darüber
bilden; das vorlieaende Material sei vollständia unzuläng-
lich. Kaum jemals sei ein solcher Eingriff in das Privat-
bestimmungsrecht der Grundbesitßer vorgenommen worden,
wie es hier geschehen solle. Die Wirkungen dieser Maß-
regel seien noch nicht zu übersehen. Seine Freunde hätten