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Der im Westen der Monarchie vorhandene Bauernstand
erleide durch die Bestimmungen des Gesetzes den Haupt-
schaden, und gerade dieser unabhängige Stand empöre sich
am ehesten gegen Bevormundung und Zwang.
Die behördliche Genehmigung, das überflüssige und
gegen Treu und Glauben verstoßende Rücktrittsrecht und
das Vorkaufsrecht sollten auf die westlichen Provinzen,
wenn überhaupt, nur in sehr beschränktem Maße und äußerst
vorsichtig angewandt werden.
Durch die Tätigkeit der Aukti o natoren seien auch
neue Arbeiter- und Kleinbauersiedlungen gegründet, die der
inneren Kolonisation dienten. Beschränkt dürfe nur der
durch die Güterhän dl er bewirkte künstliche Umsatß im
Grundîtücksverkehr werden.
2. Il 1208 (Depesche). Die Vereinigung der
<ristlichenBauernvereine bittet dringend, das im
Entwurf des preußischen Grundteilungsgesetzes vorgesehene
Vorkaufsrecht des Staates als einen unberechtigten und in
seinen Folgen unübersehbaren Eingriff in die Freiheit des
Feiveteigentams abzulehnen. gez. FFrhr v. Twickel, Vor-
ibender
3. Il 1197. Ein Herr v. Land sberg-Berlin
führt unter anderem aus, daß ein Vorkaufsrecht des Staates
schwerlich auf das Zurückgehen der Grund- und Bodenpreise
einwirken und der Staat durch Scheinverkäufe und ähnliche
Machinationen getäuscht werden werde.
Er bäte daher folgendes Gesetz anzunehmen:
1. Jeder, der deutschen Grund und Boden erwirbt,
soll diesen seinen Besitz nur zu dem Preise wieder
veräußern dürfen, den er selbst dafür erlegt hat,
doch sollen Verbesserungen, welche das Einkommen-
steuergeseß als solche ansieht, beim Verkauf buch-
mäßig nachgewiesen und in Anrechnung gebracht
werden können.
Staatlich konzessionierte Prearzellierungsgesell-
schaften dürfen beim Weiterverkauf der einzelnen
Frischer. einen Preisaufschlag von 10 4 vor-
nehmen.
Mit einbegriffen hierin ist auch jegliches Bau- und
sonstiges Terrain.
x Hs Gesetz tritt mit dem Tage der Annahme in
xaft. :
Nur gründliche energische Gegenmaßregeln könnten hier
Abhilfe schaffen gegen die das deutsche Volk verseuchende
Spekulations- und Verteuerunaswut.
4. II 437. Es läge eine Resolution der Land wir t -
schaftska mmer für die Provinz Westpreußen
vom 14. März 1913 vor, welche darauf hinwiese, daß die
Abwanderung der ländlichen Arbeiterbevölkerung die hier-
durch hervorgerufene Entvölkerung des platten Landes und
als weitere Folge die Abhängigkeit der landwirtschaftlichen
Betriebe von ausländischen Wanderarbeitern die ernstesten
wirtschaftlichen und politischen Gefahren in sich berge, daß
aber der intensive Betrieb einen stark steigenden Arbeits-
bedarf habe, und daß der ländliche Arbeitersstand hauptsäch-
lich derjenige Stand sei, aus dem sich die übrigen Bevölke-
rungsklassen ergänzten und der das Fundament für die
Wehrkraft unseres Volkes bilde. Eine nachhaltige Abhilfe
könne in der Hauptsache nur durch die Seßhaftmachung von
Landarbeitern auf eigener Scholle erreicht werden.
5. I1l 1094. Die Vereinigung selbständiger
in Preußen vwereideter HLandmesser gu
Berlin, e. V., hebt hervor, daß den in freier Praxis
arbeitenden Landmessern durch die Tätigkeit der Kataster-
kontrolleure eine schwere Konkurrenz bereitet würde, daß
sie sich dadurch sowie durch andere Umsstände, z. B. den