Full text: Grundteilungsgesetz

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Der im Westen der Monarchie vorhandene Bauernstand 
erleide durch die Bestimmungen des Gesetzes den Haupt- 
schaden, und gerade dieser unabhängige Stand empöre sich 
am ehesten gegen Bevormundung und Zwang. 
Die behördliche Genehmigung, das überflüssige und 
gegen Treu und Glauben verstoßende Rücktrittsrecht und 
das Vorkaufsrecht sollten auf die westlichen Provinzen, 
wenn überhaupt, nur in sehr beschränktem Maße und äußerst 
vorsichtig angewandt werden. 
Durch die Tätigkeit der Aukti o natoren seien auch 
neue Arbeiter- und Kleinbauersiedlungen gegründet, die der 
inneren Kolonisation dienten. Beschränkt dürfe nur der 
durch die Güterhän dl er bewirkte künstliche Umsatß im 
Grundîtücksverkehr werden. 
2. Il 1208 (Depesche). Die Vereinigung der 
<ristlichenBauernvereine bittet dringend, das im 
Entwurf des preußischen Grundteilungsgesetzes vorgesehene 
Vorkaufsrecht des Staates als einen unberechtigten und in 
seinen Folgen unübersehbaren Eingriff in die Freiheit des 
Feiveteigentams abzulehnen. gez. FFrhr v. Twickel, Vor- 
ibender 
3. Il 1197. Ein Herr v. Land sberg-Berlin 
führt unter anderem aus, daß ein Vorkaufsrecht des Staates 
schwerlich auf das Zurückgehen der Grund- und Bodenpreise 
einwirken und der Staat durch Scheinverkäufe und ähnliche 
Machinationen getäuscht werden werde. 
Er bäte daher folgendes Gesetz anzunehmen: 
1. Jeder, der deutschen Grund und Boden erwirbt, 
soll diesen seinen Besitz nur zu dem Preise wieder 
veräußern dürfen, den er selbst dafür erlegt hat, 
doch sollen Verbesserungen, welche das Einkommen- 
steuergeseß als solche ansieht, beim Verkauf buch- 
mäßig nachgewiesen und in Anrechnung gebracht 
werden können. 
Staatlich konzessionierte Prearzellierungsgesell- 
schaften dürfen beim Weiterverkauf der einzelnen 
Frischer. einen Preisaufschlag von 10 4 vor- 
nehmen. 
Mit einbegriffen hierin ist auch jegliches Bau- und 
sonstiges Terrain. 
x Hs Gesetz tritt mit dem Tage der Annahme in 
xaft. : 
Nur gründliche energische Gegenmaßregeln könnten hier 
Abhilfe schaffen gegen die das deutsche Volk verseuchende 
Spekulations- und Verteuerunaswut. 
4. II 437. Es läge eine Resolution der Land wir t - 
schaftska mmer für die Provinz Westpreußen 
vom 14. März 1913 vor, welche darauf hinwiese, daß die 
Abwanderung der ländlichen Arbeiterbevölkerung die hier- 
durch hervorgerufene Entvölkerung des platten Landes und 
als weitere Folge die Abhängigkeit der landwirtschaftlichen 
Betriebe von ausländischen Wanderarbeitern die ernstesten 
wirtschaftlichen und politischen Gefahren in sich berge, daß 
aber der intensive Betrieb einen stark steigenden Arbeits- 
bedarf habe, und daß der ländliche Arbeitersstand hauptsäch- 
lich derjenige Stand sei, aus dem sich die übrigen Bevölke- 
rungsklassen ergänzten und der das Fundament für die 
Wehrkraft unseres Volkes bilde. Eine nachhaltige Abhilfe 
könne in der Hauptsache nur durch die Seßhaftmachung von 
Landarbeitern auf eigener Scholle erreicht werden. 
5. I1l 1094. Die Vereinigung selbständiger 
in Preußen vwereideter HLandmesser gu 
Berlin, e. V., hebt hervor, daß den in freier Praxis 
arbeitenden Landmessern durch die Tätigkeit der Kataster- 
kontrolleure eine schwere Konkurrenz bereitet würde, daß 
sie sich dadurch sowie durch andere Umsstände, z. B. den
	        
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