Object : Preußisches Landbuch

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WohltbätigkeilS-Verem  zu  Heiligenbeil.
Er  bringt  durch  milde  Beiträge  jährlich  etwa  125  Thlr.  auf  und  verwendet ­
  dieselben  für  dürftige  erkrankte  Personen,  die  der  öffentlichen
Armenpflege  noch  nicht  anheimgefallen  sind.  .
WohlthätigkeitS-Bercin  zu  Memel.
Er  besteht  ans  etwa  500  beitragenden  Mitgliedern,  hat  cm  Vermögen
von  4000  Thlr.  und  verwendet  jährlich  einen  großen  Theil  seiner  Einnahmen
  zur  Unterhaltung  von  Knaben  in  der  Rettnn.qdanstalt,  zu  Büchern
  für  die  Fortbildungsschule  und  zu  Wcihnachts-Beschecrungen  fürarme
  Kinder.
WohlthätigkeitS'Bercin  zu  Potsdam.
Er  ist  1831  begründet  und  unterhält  a)  zwei  Kleinkinder-Bewahranstalten,
  in  denen  1862  zusammen  226  Kinder  Aufnahme  fanden.  Davon
wurden  30  frei  verpflegt;  1>)  eine  Suppen-Anstalt;  unterstützt  ferner
c)  arme  Wöchnerinnen  mit  Suppen  und  Kindcrzcug  und  endlich  ist
d)  das  Elisabeth-Stift  (s.  d.  A.)  durch  ihn  begründet.  Vorsitzender
v.  Jacobs.
Wobltbätigkcirs  Bercin  zu  Wests.
Derselbe  stiftete  das  St.  Marien-Hospital  (s.  d.  A.).  Statuten  von
1857.
WohlthätigkeitS-Verein  zu  Wrietzen  a.  O.
Nach  dem  Statut  vom  6.  März  1853  bezweckt  er,  würdige  und  hülfsbcdürftigc
  Arme  der  Stadt  mit  Brennmaterial  während  des  Winters
zu  versehen.  Aus  den  Beiträgen  der  Mitglieder,  sowie  aus  Geschenken ­
  und^  Vermächtnissen  und  den  Zinsen  von  aufgesammelten  Kapitalien
bilden  sich  die  Fonds  des  Vereins,  zu  desien  Vorstande  der  Ober-Pfarrer
  der  Stadt  gehört.
Woldensche  Stiftung.  .
von  1782.  Kapital  100  Gulden,  welches  auf  dem  Gute  Siedkow
(Bclgard)  eingetragen  ist,  und  deffen  Zinsen  von  der  Gutsherrschaft  au
arme  Leute  vertheilt  werden.
Woldermannsche  Stiftung.
Sie  wurde  bei  der  Amts-Jubelfeier  des  Kammergcrichts-Präsidenten
Woldermann  am  20.  April  1823  ans  freiwilligen  Beiträgen  der
Gerichts-Personen  im  Departement  des  Kammergcrichts  gegründet,  und
hat  den  Zweck,  Söhne  unbemittelter  Justiz-Beamten  der  Untergerichte  im
gedachten  Departement  während  ihrer  Ausbildung  in  der  praktischen
Justiz  als  Auskultatoren  oder  Referendarie»  zu  mrterstützen.  Die  Bestimmung ­
  der  Individuen,  denen  eine  UnterstüMng  zufallen  soll,  ge-Wrt
  dem  Präsidenten  des  Jnstrullivns  -  Senats  des  Kammergcrichts.
Dje  Unterstützung  selbst  beträgt  150  Thlr.  und  wird  in  der  Regrl  nur
"uf  1  Jahr  bewilligt.  Stiftung  KapM  ¿500  Thlr.
Wolfsche  Studien-Stiftung  -u  Breslau.
Am  15.  Fcbr.  1859,  dem  hundertjährigen  Geburtstage  F.  A.  Wolfs
            
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