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WohltbätigkeilS-Verem zu Heiligenbeil.
Er bringt durch milde Beiträge jährlich etwa 125 Thlr. auf und verwendet
dieselben für dürftige erkrankte Personen, die der öffentlichen
Armenpflege noch nicht anheimgefallen sind. .
WohlthätigkeitS-Bercin zu Memel.
Er besteht ans etwa 500 beitragenden Mitgliedern, hat cm Vermögen
von 4000 Thlr. und verwendet jährlich einen großen Theil seiner Einnahmen
zur Unterhaltung von Knaben in der Rettnn.qdanstalt, zu Büchern
für die Fortbildungsschule und zu Wcihnachts-Beschecrungen fürarme
Kinder.
WohlthätigkeitS'Bercin zu Potsdam.
Er ist 1831 begründet und unterhält a) zwei Kleinkinder-Bewahranstalten,
in denen 1862 zusammen 226 Kinder Aufnahme fanden. Davon
wurden 30 frei verpflegt; 1>) eine Suppen-Anstalt; unterstützt ferner
c) arme Wöchnerinnen mit Suppen und Kindcrzcug und endlich ist
d) das Elisabeth-Stift (s. d. A.) durch ihn begründet. Vorsitzender
v. Jacobs.
Wobltbätigkcirs Bercin zu Wests.
Derselbe stiftete das St. Marien-Hospital (s. d. A.). Statuten von
1857.
WohlthätigkeitS-Verein zu Wrietzen a. O.
Nach dem Statut vom 6. März 1853 bezweckt er, würdige und hülfsbcdürftigc
Arme der Stadt mit Brennmaterial während des Winters
zu versehen. Aus den Beiträgen der Mitglieder, sowie aus Geschenken
und^ Vermächtnissen und den Zinsen von aufgesammelten Kapitalien
bilden sich die Fonds des Vereins, zu desien Vorstande der Ober-Pfarrer
der Stadt gehört.
Woldensche Stiftung. .
von 1782. Kapital 100 Gulden, welches auf dem Gute Siedkow
(Bclgard) eingetragen ist, und deffen Zinsen von der Gutsherrschaft au
arme Leute vertheilt werden.
Woldermannsche Stiftung.
Sie wurde bei der Amts-Jubelfeier des Kammergcrichts-Präsidenten
Woldermann am 20. April 1823 ans freiwilligen Beiträgen der
Gerichts-Personen im Departement des Kammergcrichts gegründet, und
hat den Zweck, Söhne unbemittelter Justiz-Beamten der Untergerichte im
gedachten Departement während ihrer Ausbildung in der praktischen
Justiz als Auskultatoren oder Referendarie» zu mrterstützen. Die Bestimmung
der Individuen, denen eine UnterstüMng zufallen soll, ge-Wrt
dem Präsidenten des Jnstrullivns - Senats des Kammergcrichts.
Dje Unterstützung selbst beträgt 150 Thlr. und wird in der Regrl nur
"uf 1 Jahr bewilligt. Stiftung KapM ¿500 Thlr.
Wolfsche Studien-Stiftung -u Breslau.
Am 15. Fcbr. 1859, dem hundertjährigen Geburtstage F. A. Wolfs