Full text : Preußisches Landbuch

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men  vertheilt  werden  sollten.  Die  Verwaltung  der  Stiftung  hat  nach
Maßgabe  des  mit  den  Kollatvren  vereinbarten  Statuts  der  Magistrat
in  Breslau.
t.  gofftarnaboefmc
bei  der  Universität  Halle-Wittenberg.  Geheimrath  und  Hofniarschall
v.  Wol  fr  a  mod  or  ff  aus  Mügeln  vermachte  12,960  Thlr.  zu  einem
Freitisch-Fonds  für  arme  Sludireude.  Anstatt  der  Natural  Speisung
erhält  jetzt  jeder  Perzipient  50  Thlr.,  und  die  Anzahl  derselben  richtet
sich  nach  dem  Zins-Ertragc  des  Stiftungs-Kapitals.  Im  Jahre  1838
waren  bei  956  Thlr.  Zins-Ertrag  18  Stellen  disponibel  und  13  für  Theologen, ­
  4  für  Amisten  äUş  jt  '8  Iahķdrttzeben.  Zum  Genüß  berufen
sind  arme  Studirende  cv.  Konfession  aus  dm  zum  Königreiche  Sachsen
vor  1815  gehörig  gewesenen  wandelt»,  Theologen,  welche  ihre  Studien
im  Prediger-Seminar  zu  Wittenberg  fortsetzen,  bleiben  im  Genuß.
(Koch  It  444.)
Loren;  Woll  mer,  .hdmhß
Chirurguß  zu  Lauenburg  in  Pommern,  verstarb  ohne  Leibes-Erben  und
hinterließ  ein  nicht  unbedeutendes  Vermögen.  Die  öffentlichen  Blätter
berichteten  darüber  >  vor  einigen  Jahren:  wie  folgt:.  „Um,  wie  er  in  seinem ­
  Testamente  sagt,  sich  noch  nach  seinem  Tode  seinen  Nebenmenscheu
nützlich  zu  erweisen,  hauptsächlich  aber  zur  Verbesierung  der  jener  Zeit
schlecht  dotirtcn  Predigerstelle  an  bçr  dortigen  evangel.  St.  Salvator-Kirche
  beizutragen,  errichtete  er  «in  geistliches  Fideikommiß  und  verordnete, ­
  daß  sein  Nachlast»  mit  Ausnahme  eines  GartcnS,  versilbert,
für  den  Erlös  Ackerstücke  angekauft  werden,  und  der  Pachtzins-Genuß
derselben  bis  auf  92  Thlr.  jährlich  dem  jedesmaligen  Prediger  an  der
genannten  Kirche  zustehen  sollte.  Der  (áten  muß  ohne  jede  Beränderung
  und  in  demselben  Zustande^,  in  welchem  er  am  Todestage  des
Stifters  vorgefunden  wurde,  für  ewige  Zeiten  unterhalten  werden.  In
demselben  steht  außer  dem  Leichengewölbe  des  Woltmer  ein  hübsches
Gartenhaus,  welches  alle  40  Jahre,  einer  der  Disposition  des  Stifters
beigefügten  Zeichnung  entsprechend,  neu  gebaut  werden  muß.  Die  int
Hause  und  Garten  zu  haltenden  Möbel  und  Geräthc  sind  im  Testamente ­
  genau  bezeichnet  und  müssen  beim  Anfange  eines  jjcden  Jahrhunderts ­
  mit  Verwerfung  der  alten  durch  neue  und  zwar  genau  dieselben ­
  ersetzt,  werden.  Zum  N§u-  und  Htparaturbau  des  Hauses  und  der'
Zäune,  zusn  Ankauf  neuen  und  Ausbesserung  der  often,  Möbel  und
Ņathe,  so  wie  zu  der  bis  zum  I.  Juli  jede»  Jahres  zu  bewirkenden
Bcschnciduug  der  Hecken  werden  aus  den  dem  Prediger  vorenthaltenen
Pachtzinsen  von  jährlich  92  Thalern  bestimmte  Fonds  gebildet.  —'Die
sämmtlichen  Magistrats-Mitglieder  des  Drts,  von  denen  eins  Administrator ­
  der  Sliftuug  ist,  sind  Kuratoren  derselben.  Sie  nnd  die  Prediger ­
  versammeln  sich  alljährlich  am  St.  Laurenztagc  (10.  August)  im
Stifishause,  nehmen  hier  die  Ştiftsrechnuņg  ab,  besichtigen  Gebäude^
Ģarten'nud  Mobilien,  ob  diese  sich  m  dctn  testamentarisch  angeordneten ­
  Zustande  befinden  und  -nehmen,  nachdem  das  jüngste  Mitglied  die
            
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