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Erstes Kapitel. Methodologie.
Wir hoffen, im Verlaufe dieser Abhandlung den Beweis zu
erbringen, daß dieser Standpunkt nicht nur vertretbar ist,
sondern daß er gegenüber jenen beiden Extremen (die aber,
konsequent zu Ende gedacht, keine Extreme mehr bleiben)
einen Fortschritt der Erkenntnis bedeutet. —
Wenn wir im folgenden, im Bewußtsein der bloß relativen
Geltung jeder Definition, selbst den Geldbegriff definieren,
so geschieht das nicht in dem Bestreben, eine Handhabe für
irgendwelchen praktischen Gebrauch zu liefern, sondern le
diglich, weil diese Voraussetzung für den weiteren Gang einer
theoretischen Untersuchung unerläßlich bleibt. Wir würden
anders definieren, wenn es sich um eine rein historische
Untersuchung handelte, anders, wenn juristische Zwecke uns
vorschwebten, anders, w r enn eine einfache Formel zum Ge
brauch des Studenten erwünscht wäre.
Auch wählen wir absichtlich eine breite Ausdrucksweise
und verzichten, um deutlich zu sein, auf elegante Abrundung.
Unter Geld verstehen wir im folgenden: »Bewegliche
Objekte, die von einem Staate oder einer Notenbank
ausgegeben oder wenigstens generell gezeichnet
oder gestempelt, innerhalb eines Staatsgebietes und
zuweilen darüber hinaus als Vermittler des Güter
verkehrs gebraucht werden.«
Man wird leicht sehen können, daß diese Definition nicht
»vom Himmel gefallen«, sondern »konstruiert«, d. h. absicht
lich so gewählt ist, daß alle diejenigen Phänomene von ihr
eingeschlossen werden, die nach Ansicht des Verfassers in
wichtiger Beziehung wesensgleich sind, während andere Phä
nomene ausgeschlossen werden. Wir wenden damit nur ein
Verfahren bewußt an, das andere Autoren unbewußt hand
haben, in dem Wahne, nach irgendeiner objektiven Norm,
die es in Wirklichkeit schlechthin nicht gibt, ihre Definition
ausgerichtet zu haben.