fullscreen: Logik des Geldes

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Erstes Kapitel. Methodologie. 
Wir hoffen, im Verlaufe dieser Abhandlung den Beweis zu 
erbringen, daß dieser Standpunkt nicht nur vertretbar ist, 
sondern daß er gegenüber jenen beiden Extremen (die aber, 
konsequent zu Ende gedacht, keine Extreme mehr bleiben) 
einen Fortschritt der Erkenntnis bedeutet. — 
Wenn wir im folgenden, im Bewußtsein der bloß relativen 
Geltung jeder Definition, selbst den Geldbegriff definieren, 
so geschieht das nicht in dem Bestreben, eine Handhabe für 
irgendwelchen praktischen Gebrauch zu liefern, sondern le 
diglich, weil diese Voraussetzung für den weiteren Gang einer 
theoretischen Untersuchung unerläßlich bleibt. Wir würden 
anders definieren, wenn es sich um eine rein historische 
Untersuchung handelte, anders, wenn juristische Zwecke uns 
vorschwebten, anders, w r enn eine einfache Formel zum Ge 
brauch des Studenten erwünscht wäre. 
Auch wählen wir absichtlich eine breite Ausdrucksweise 
und verzichten, um deutlich zu sein, auf elegante Abrundung. 
Unter Geld verstehen wir im folgenden: »Bewegliche 
Objekte, die von einem Staate oder einer Notenbank 
ausgegeben oder wenigstens generell gezeichnet 
oder gestempelt, innerhalb eines Staatsgebietes und 
zuweilen darüber hinaus als Vermittler des Güter 
verkehrs gebraucht werden.« 
Man wird leicht sehen können, daß diese Definition nicht 
»vom Himmel gefallen«, sondern »konstruiert«, d. h. absicht 
lich so gewählt ist, daß alle diejenigen Phänomene von ihr 
eingeschlossen werden, die nach Ansicht des Verfassers in 
wichtiger Beziehung wesensgleich sind, während andere Phä 
nomene ausgeschlossen werden. Wir wenden damit nur ein 
Verfahren bewußt an, das andere Autoren unbewußt hand 
haben, in dem Wahne, nach irgendeiner objektiven Norm, 
die es in Wirklichkeit schlechthin nicht gibt, ihre Definition 
ausgerichtet zu haben.
	        
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