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Dr. M. J. Bonn.
schädigen. Es sollte gegenüber fremden Industrieprodukten ein Zollschutz
von etwa 10 o/o eingeführt werden. Dieser Zoll werde der
britischen Industrie den britischen Markt sichern; er werde ihr außerdem
jetzt verschlossene fremde Märkte von neuem öffnen. Wenn
man einen Zolltarif habe, könne man in Verhandlungen mit fremden
Staaten eintreten und Zugeständnisse erzielen; man könne überdies
die fremde Schleuderkonkurrenz bestrafen. Ein Freihandelsland
sei allen feindlichen Tarifen gegenüber wehrlos. Man brauche
als Verteidigungsmittel einen «Revolver» — den Zolltarif. Er sei
vor allem zum Schutze gegen Vergeltungsmaßnahmen nötig, die das
Ausland (man dachte an den deutsch-kanadischen Zollkonflikt)
wegen kolonialer Begünstigungszölle gegen Kolonien sowohl wie
gegen Mutterland anzuwenden geneigt sei. Ein solcher Tarif werde
die Arbeitslosigkeit in England vermindern. Das Leben werde vielleicht
etwas teurer werden, dagegen würden die Arbeiter dauernd
Beschäftigung, die Unternehmer regelmäßigen erhöhten Gewinn
finden.
Es war so der Plan zu einer engeren wirtschaftlichen Verbindung
des britischen Reiches auf dem Wege der Vorzugszölle mit einer
industriellen Schutzzollpolitik verbunden worden. Ein innerer logischer
Zusammenhang war dabei nur in beschränktem Maße vorhanden.
Die Kolonien erzeugen wenig Fabrikate; Vorzugsbehandlung
derselben ist ohne Interesse für sie. Auf der anderen Seite
verfolgen einzelne Kolonien, z. B. Kanada, eine Schleuderpolitik durch
Gewährung von Ausfuhrprämien, deren Bekämpfung eben eines
der Hauptziele des Schutzzolltarifs sein soll. In den Jahren 1901 bis
1910 hat Kanada über 7 Millionen $ Ausfuhrprämien auf Eisen und
Stahlwaren bezahlt. Überdies soll der mutterländische Zolltarif
nicht dazu dienen, die industriellen Schutzzölle der Kolonien
niederzubrechen, während eine Verteuerung von Lebensmitteln
die Konkurrenzfähigkeit des Mutterlandes nicht nur auf dem
Weltmarkt, sondern auch in den Kolonien beeinflussen würde.
Ein industrieller Schutzzolltarif ist bei einer Politik der Vorzugszölle
nur insofern nötig, als er bei der Abwehr von Vergeltungsmaßregeln
zur Anwendung kommen kann.
Gegenüber diesen Plänen, die in machtvoller Agitation von der