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Bei den Hoheits- und Kämmereiverwaltungen, für welche 172,3 Mill. AM = 64,3 vH
des festgestellten Betrages aufgewendet wurden, entfiel bei den Hansestädten, im Gegensatz
zu den Ländern, bei welchen das Wohnungswesen an der Spitze stand, der größte Einzel-
betrag mit 80,1 Mill, AM oder 29,9 vH auf das Verkehrswesen (insbes. Seehäfen). Auch bei
den Unternehmungen und Betrieben standen nicht die Versorgungsbetriebe (7,3 Mill. ZM
= 2,7 vH), sondern die Verkehrsunternehmungen mit 11,4 Mill. ZA = 4,3 vH, dem Charakter
der Hansestädte als Handelsstädte und Hafenplätze entsprechend, im Vordergrunde.
c) Die Schulden der Gemeinden ?)
Die gesamte Kommunakschuld belief sich am 31. März 1928 auf 6 541,7 Mill. AA. Sie
kam somit dem größten Einzelbetrag der öffentlichen Schulden, der Reichschuld, ziemlich
nahe. Der Hauptteil davon (5 680,8 Mill. ZA = 86,8 vH) entfiel auf die Gemeinden
im engeren Sinn, auf die Gemeindeverbände entfallen nur rd. 13 vH (861,0 Mill. AA),
davon der größte Teil auf die niederen Gemeindeverbände (Kreise usw.). Von den Gemein-
den waren die Großstädte mit ihren vielgestaltigen Aufgaben am stärksten verschuldet
(2 608,4 Mill. AM = 39,9 vH der Kommunalschulden), die Gemeinden von 10001 bis
100 000 Einwohner weisen insgesamt 1 862,5 Mil. AM = 28,4 vH auf, während sich für
die kleineren Gemeinden meist ländlichen Charakters infolge ihrer großen Anzahl der beacht-
liche Anteil von 18,5 vH oder 1 209,9 Mill. AM ergibt.
Örtlich betrachtet, treten naturgemäß die preußischen Gemeinden mit rd. 4,3 Mrd. AM
oder fast zwei Drittel der gesamten Kommunalschuld am meisten hervor. An zweiter
Stelle folgen mit einem Anteil von rd. 9 vH die Gemeinden und Gemeindeverbände in
Sachsen (603,5 Mill. AZ.) und dann erst wegen des mehr agrarischen Charakters des Landes
die bayerischen Gemeinden. Auf die Gemeinden der übrigen Länder entfallen zusammen
nur 16,4 vH oder etwas über 1 Mrd. AM Kommunalschulden. Innerhalb Preußens
drängt sich die Verschuldung auf die westlichen Provinzen und Stadt Berlin zusammen.
Auf Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau, Rheinprovinz und Berlin entfallen zusammen
2 692,9 Mill. AA oder 42,7 vH der preußischen Kommunalschulden.
Bis zum 31. Dezember 1929 war die gesamte Kommunalschuld auf nahezu 10 Mrd. AM
(9 939,7 Mill. Z.A) angewachsen, und zwar sind die Großstädte in ihrer Bedeutung für
die Gesamtschuld noch weiter gestiegen (4,4 Mrd. AM oder 47,3 vH gegen 2,6 Mrd. AM
oder 39,4 vH am 31. März 1928). Die Verteilung der Kommunalschuld auf die einzelnen
Gebiete hat sich jedoch nur geringfügig verändert.
a) Gläubiger, Zinssatz und Laufzeit
Der Gesamtbetrag der Gemeindeschulden, für welchen die Gläubiger im einzelnen fest-
gestellt werden konnten, belief sich am 31. März 1928 auf 4 476,9 Mill. ZA. Von dieser
Summe wurden 3 906,4 Mill. AA oder 87,3 vH inländischen Gläubigern geschuldet, während
auf die ausländischen Gläubiger nur 570,5 Mill. ZA = 12,7 vH entfielen.
Den weit überragenden Anteil an den Auslandsschulden hatten, wie bereits mehrfach
ausgeführt, die Großstädte, welchen im allgemeinen ein größerer Kreis von Geldquellen zur
Verfügung stand als den kleineren Gemeinden. Auf die Großstädte entfielen rund drei Viertel
der gesamten von den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Ausland aufgenommenen
Schulden. Innerhalb der Gesamtverschuldung der Großstädte nahmen mit 432,9 Mill. ZA
= 21,2 vH die Auslandsgläubiger einen entsprechend über dem Durchschnitt liegenden
Anteil ein. In der Größenklasse 50 001 bis 100 000 Einwohner war der Anteil der Auslands-
verschuldung mit 56,1 Mill. ZA = 10,5 vH noch verhältnismäßig hoch. In den drei übrigen
Größenklassen und bei den Gemeindeverbänden war er sehr gering; er sank bei der Größen-
klasse 10 001 bis 25 000 Einwohner bis auf 5,2 vH. der Gesamtverschuldung und betrug bei
den Gemeindeverbänden insgesamt nur noch 1,2 vH.
Bei der inländischen Verschuldung bildete die wichtigste Kreditquelle der Gemeinden mit
2.372,1 Mill. AM = 53,0 vH der Anstaltskredit. Unter den Anstalten traten als Haupt-
gläubiger die Girozentralen und Landesbanken (1 070.2 Mill. ZM = 23.9 vH), die privaten
2) Einschl. Gemeindeverbände.