Full text: Das Recht der deutschen Sozialversicherung nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung

war, auf Land- und Forstwirtschaft, Regiebau- und Tief- 
bau- und Seeschiffahrtsbetriebe. 
Hartem Widerstand begegnete noch einmal der Ent- 
wurf des Alters- und Invaliditätsverssicherungsgesetzes, 
das wiederum den verfemten Reichszuschuß vorsah; er 
wurde außer von Freisinnigen und Sozialdemokraten auch 
vom Zentrum bekämpft, das dem Reichszuschuß wie der 
Ausdehnung der Versicherung auch auf Kleinbetriebe ab- 
lehnend gegenüberstand; nur dem energischen Eingreifen 
des Reichskanzlers ist es zu danken, daß schließlich der Ent- 
wurf mit der geringen Mehrheit von 20 Stimmen ange- 
nommen wurde (1889). Ziemlich geschlossen stimmten nur 
Konservative und Nationalliberale (damalige Kartell- 
mehrheit) dafür, dagegen mit einigen Ausnahmen Zentrum 
und geschlossen Freisinnige und Sozialdemokraten. 
Die deutsche Sozialversicherungsgeseßgebung bedeutete 
einen Sprung ins Duntle, für die es keine Vorbilder in 
der Vergangenheit gab. Was Wunder, daß sich alsbald 
auch Lücken und Mängel zeigten. Man hat deshalb in 
den neunziger Jahren des verflossenen und anfangs dieses 
Jahrhunderts versucht, durch kleine Geseßesnovellen diesen 
Mängeln entgegenzutreten. So ist die Krankenversiche- 
rungsgesetzgebung durch zwei Novellen von 1892 und 1903 
verbessert worden, von denen die zweite eine Verlänge- 
rung der Höchstunterstüßzungsdauer von 13 auf 26 Wochen 
brachte, die Unfallversicherungsgesseßgebung durch verschie- 
dene Novellen von 1900, durch die das Entschädigungsver- 
fahren verbesssert und der Kreis der versicherten Betriebe 
erweitert wurde, die Invalidenversicherungsgeseßgebung 
durch eine Novelle von 1899, die einen Ausgleich 
zwischen den verschiedenen Risiken der einzelnen 
Verssicherungsanstalten erstrebte. Eine tiefgreifende 
Reform war aber damit nicht gegeben. Für eine 
solche war auch in dem Jahrzehnt des sozial- 
politischen Rückschritts, in der „Aera“ Stumm kein 
Platz. Die Notwendigkeit zu umfassenderer Reform er- 
kannte man in weiten Kreisen erst etwa seit Anfang dieses 
Jahrhunderts; in der Literatur und im Reichstag ver- 
langte man in immer stärkerem Maße den Ausbau und die 
Vereinheitlichung der Versicherungsgeseßzgebung. Wenn 
diese Wünsche alsbald zur Tat wurden, so trägt das Ver- 
dienst der Staatssekretär des Innern, Graf Posadowsky,
	        
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