war, auf Land- und Forstwirtschaft, Regiebau- und Tiefbau-
und Seeschiffahrtsbetriebe.
Hartem Widerstand begegnete noch einmal der Entwurf
des Alters- und Invaliditätsverssicherungsgesetzes,
das wiederum den verfemten Reichszuschuß vorsah; er
wurde außer von Freisinnigen und Sozialdemokraten auch
vom Zentrum bekämpft, das dem Reichszuschuß wie der
Ausdehnung der Versicherung auch auf Kleinbetriebe ablehnend
gegenüberstand; nur dem energischen Eingreifen
des Reichskanzlers ist es zu danken, daß schließlich der Entwurf
mit der geringen Mehrheit von 20 Stimmen angenommen
wurde (1889). Ziemlich geschlossen stimmten nur
Konservative und Nationalliberale (damalige Kartellmehrheit)
dafür, dagegen mit einigen Ausnahmen Zentrum
und geschlossen Freisinnige und Sozialdemokraten.
Die deutsche Sozialversicherungsgeseßgebung bedeutete
einen Sprung ins Duntle, für die es keine Vorbilder in
der Vergangenheit gab. Was Wunder, daß sich alsbald
auch Lücken und Mängel zeigten. Man hat deshalb in
den neunziger Jahren des verflossenen und anfangs dieses
Jahrhunderts versucht, durch kleine Geseßesnovellen diesen
Mängeln entgegenzutreten. So ist die Krankenversicherungsgesetzgebung
durch zwei Novellen von 1892 und 1903
verbessert worden, von denen die zweite eine Verlängerung
der Höchstunterstüßzungsdauer von 13 auf 26 Wochen
brachte, die Unfallversicherungsgesseßgebung durch verschiedene
Novellen von 1900, durch die das Entschädigungsverfahren
verbesssert und der Kreis der versicherten Betriebe
erweitert wurde, die Invalidenversicherungsgeseßgebung
durch eine Novelle von 1899, die einen Ausgleich
zwischen den verschiedenen Risiken der einzelnen
Verssicherungsanstalten erstrebte. Eine tiefgreifende
Reform war aber damit nicht gegeben. Für eine
solche war auch in dem Jahrzehnt des sozialpolitischen
Rückschritts, in der „Aera“ Stumm kein
Platz. Die Notwendigkeit zu umfassenderer Reform erkannte
man in weiten Kreisen erst etwa seit Anfang dieses
Jahrhunderts; in der Literatur und im Reichstag verlangte
man in immer stärkerem Maße den Ausbau und die
Vereinheitlichung der Versicherungsgeseßzgebung. Wenn
diese Wünsche alsbald zur Tat wurden, so trägt das Verdienst
der Staatssekretär des Innern, Graf Posadowsky,