Full text: error

§ L 
Eine ernste Mahnung. 
§° ist eine der vornehmsten Pflichten des Menschen, [einen 
E Angehörigen ein wohlbestellles Haus zu hinterlasjen. 
Wieviel Sorgen und Tränen, wieviel Streit, wieviel Pro- 
zesse und wieviel Kosten könnten vermieden werden, wenn 
jeder fich den nötigen Ruck gäbe und zur rechten Zeit jeine 
Schuldigkeit täte! 
Wir können unsern Lesern nicht eindringlich genug emp- 
fehlen, sich rechtzeitig über die wirtschaftlichen Notwendig- 
Feiten und die rechtlichen Folgen zu vergewissern, die der 
Abschluß des Lebens mit sich bringkt. Feühzeitig beginne 
die Zurlistung. Geordnet muß die Buchführung sein, nicht 
bloß des Kaufmanns, sondern auch des Handwerkers und 
Deamten; nicht allein des Mannes, sondern auch der Frau 
In ihrem kleineren Wirkungskreise. Geordnet und gesichert 
gegen Feuer und Diebstahl müssen auch die wichtigen und 
für den Todesfall erheblichen Papiere sein. Wer über sein 
Vermögen durch leßtwillige Derfügung bestimmen will, der 
schreite noch in gesunden Tagen zur Errichtung eines 
T e fta m ent s. 
Gewissenhafte Aufklärung über alle diese und viele 
andere Fragen finden unsere Leser in dem Buche 
Die Schuld 
des Lebens an den Tod 
VWirtschastliche Ratschläge zum Lebensabschluß 
von Amtsgerichtsrat M. Lützow. 
Aus dem reichen Erfahrungsschaßz jeiner langjährigen 
Amtstätigkeit bietet im zwanglosen Plauderton ein mit den 
Nöten des Lebens innig vertrauter Richter eine Fülle wert- 
voller Anregungen und Belehrungen. Wer sie gewisjsen- 
haft befolgt, wird seinen Hinterbliebenen viel Kummer er- 
sparen. Das nützliche Buch sollte in jeder deutschen Familie 
vorhanden sein. Bestellen Sie es noch heute, indem Sie 
1 RM. mittels einer blauen Postscheck- Sahlbarte einzahlen 
auf das Postscheckkonto Berlin 21 190 für den Derlag 
der „Arbeiter. Dersjorgung“ in Berlin- Lichterfelde. Welt. 
Die Zulendung erfolgt dann umgehend poltkrei.
	        
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