waltung neben starter Einflußnahme berufsamttiicher
Elemente, die von einem Staatsorgan eingesettt werden,
wie in der Invaliden- und in der Angestelltenversicherung.
Dabei ist das Maß des Einflusses von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern überall nach dem Anteil an der Beitragslast
verteilt, in der Krankenversicherung nach dem Verhältnis
von einem Drittel zu zwei Dritteln, in der Invaliden-
und in der Angestelltenversicherung im Verhältnis
von einhalb zu einhalb, während in der Unfallversicherung
die Arbeitgeber im wesentlichen allein die
Verwaltung in der Hand haben.
Zum Zweck einer rechtmäßigen und sachgemäßen Verwaltung
wird über die Versicherungsträger eine Aufsqicht
durch staatliche (gemeindliche) Aufsichtsbehörden ausgeübt,
die Versicherungsämter, die Oberversicherungsämter und
das Reichsverssicherungsamt.
5. Die Leistungen.
Die Leistungen könnten ausschließlich in Geldleistungen
(Renten) bestehen, es können aber auch neben Geldleistungen
Sachleistungen (ärztliche Behandlung, Arzneimittel,
Krankenhausbehandlung, Berufsfürsorge) gewährt
werden. Das erstere Prinzip würde wohl das Verwaltungsgeschäft
vereinfachen, aber es bestände Gefahr,
daß etwa eine erhöhte Geldleistung statt Sachleistungen
nicht für den Heilungszweck verwendet und so die Wiederherstellung
der Erwerbsfähigkeit verzögert oder verhindert
wird. Mit gutem Bedacht hat darum unsere Gesetgebung,
die den Heilungszweck in den Vordergrund stellt,
überall die Gewährung von Sachleistungen neben Geldleistungen
angeordnet oder doch zugelassen (in der
Kranken- und Unfallversicherung sind ärztliche Behandlung,
Arzneimittel obligatorisch und ist Krankenhausbehandlung
fakultativ, in der Invaliden- und Angestelltenversicherung
ist das Heilverfahren fakultativ).
Ihrer H ö h e nach sollen die Leistungen so gestaltet
sein, daß sie die Inanspruchnahme der öffentlichen Armenpflege
unnötig machen; sie dürfen freilich den entgehenden
Arbeitsverdienst nicht erreichen, weil sonst der Simulation
Tür und Tor geöffnet wäre. Diesen Erwägungen entspricht
die Gestaltung der Hauptleistungen in der Kranken-