der Miete bezahlt. Erzielt das Mieteinigungsamt, da|i ein alleinftehender
Kriegsteilnehmer eine größere Wohnung auf gibt und die Möbel in einem
Zimmer zufammenftellt, wird von der Wohlfahrtzentrale 75 v. H. der
Zimmermiete gezahlt.
Jede Mietunter ftütjung wird nur direkt an den Vermieter gezahlt.
Kommt der Mieter der von ihm eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung
des Mietanteils von 50—65% nicht pünktlich nach, fo wird ihm der Be
trag an der Kriegs- bezw. Erwerbslofenunterftübung einbehalten.
Seit Anfang des Krieges bis 31. Mai 1917 gingen 22626 Anträge auf
Mietunterftütjung ein. Von denfelben wurden wegen Nichtgewährung eines
Mietnachla|fes und aus anderen Gründen 3743 Anträge abgelehnt. Wegen
Entlaffung aus dem Heere, erhöhten Nebeneinkommens, Rentenzahlung und
Umzug fchieden 7850 Fälle aus. Ständig ausgezahlt werden noch 10 736
Mietunterftübungen. Diefelben verteilen fidi auf 10051 Kriegsunter ft üb te,
214 Arbeitslofenunterftübte und 471 Nichtunterftübte.
Durch die bis jefst erfolgten Nachprüfungen der Mietbücher wurde
feftgeftellt, da(? 127 Vermieter in 753 Fällen von ihren Mietern mehr ver
langt haben, als ihnen zuftand. Es wurden an die Mieter zurückgezahlt
oder ihnen in den Mietbüchern gutgefchrieben insgefamt Mk. 11719.80.
In 51 Fällen wurde feftgeftellt, da(i die Vermieter noch zu Unrecht
die Mietzujchüffe empfangen hatten. Die von den Vermietern zu Unrecht
erhobenen Beträge von insgefamt Mk. 1211.55 wurden der Wohlfahrt
zentrale zurückgezahlt.
Seit 1. September 1914 bis 31. Mai 1917 hat die Wohlfahrtzentrale
Mk. 1775 868.63 für Mietunterftübungen ausgegeben, auf welche von Reich
und Staat Mk. 1095 942.19 und von der Stadt Barmen Mk. 23123.65 rück
vergütet wurden.
Die Gefamtzahl der Vermieter beträgt 1907. Davon gewähren
574 Vermieter an 3 289 Mieter einen Nachlaß von 10 v. H.
136 „ „ 785 „ „ „ „ 15 „ „
34 „ „ 243 „ „ „ „ 20 „ „
Die durch den Mindernachlaf! hervorgerufene Mehrausgabe beträgt monat
lich rund Mk. 17900.—.
In vielen Fällen haben fleh die 6 in verfchiedenen Stadtteilen beftehen-
den Mietunterftübungskommiffionen auch der Vermittlung zwifchen Hypo-
thekenfchuldnern und Gläubigern betreffend Minderung oder Herabfebung
der Hypothekenzinfen angenommen.