A. Erläuterung des Gesetzes v. 23. März 1926.
V. Schl u ß b e stim m ungen.
. Mit der Ausführung dieses , NN
Mitwirkung des Minifters des Innern und des Ministers für Handel
und Gewerbe beauftragt.
Die Ausführungsanweisung zu diesem Gesetz ist unter dem 15. April
1926 erlassen worden (s. S. 171).
§ 20
Dieses Gesetß tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz ist in der Ausgabe der Preußischen Geseßsammlung vom
26. März 1926 erschienen und somit am 27. März 1926 in Kraft getreten.
§ 21
Der Finanzminister wird ermächtigt, die Gewerbesteuerverordnung
vom 23. November 1923 in der durch die eingetretenen Ünderungen
bedingten Fassung in fortlaufender Paragraphenfolge zu veröffentlichen.
Die Gewerbesteuerverordnung vom 23. November 1923 ist in der
tenen Fastuns unter dem 6. Mai 1926 in der GS. Nr. 19 bekannt-
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