Full text : Die Entwickelung der eingetragenen Genossenschaften in Preussen während des letzten Jahrzehnts

von  je  100  Mitgliedern  entfielen

Westpreußen  auch  eine  Abnahme  der  Genossenschaftsmitglieder
zu  verzeichnen.  In  allen  übrigen  Provinzen  ist  eine  erhebliche
Zunahme  zu  bemerken.  Die  Neuwiedei 1  Genossenschaften  sind
gegen  das  Jahr  1899  im  Durchschnitt  in  den  Provinzen
Brandenburg,  Sachsen  und  Hessen-Nassau  zurückgeblieben.
Westfalen  hat  gar  keine  Neuwieder  Genossenschaften.
Die  Tabelle  IV  des  Tabellenwerkes  gibt  Aufschluß  über
die  Haftpflichtart  der  den  drei  großen  Verbandsgruppen  angeschlossenen ­
  Genossenschaften.
Die  Genossenschaften  mit  unbeschränkter  Haftpflicht
herrschen  sowohl  in  dem  Schulze-Delitzsehen  Verbände,  wie
auch  in  dem  Reichsverbande  und  in  dem  Neuwieder  Verbände
vor.  bei  Neuwied  fast  ausschließlich,  wie  sich  das  aus  der
geschichtlichen  Entwickelung  .  und  den  grundsätzlichen  Anschauungen ­
  in  diesen  Verbänden  ergibt;  indessen  ist  die
beschränkte  Haftpflicht  auch  in  diese  Genossenschaftskreise
immer  mehr  eingedrungen,  selbst  bei  dem  Neuwieder  Verbände.
In  allen  übrigen  Verbänden  zusammen  überwiegt  die  Form
der  beschränkten  Haftpflicht.
Bei  Unterscheidung  der  Haftpflichtart  zeigt  sich  auch  in
der  durchschnittlichen  Stärke  der  Genossenschaften  in  neuester
Zeit  eine  bemerkenswerte  Verschiedenheit  der  Verbände.
Bei  Fortlassung  der  Form  der  unbeschränkten  Nachsehußpflicht
betrug  die  durchschnittliche  Mitgliederzahl  ,
der
.  Genossenschaften

I.  den  Sclmlze-Delitzschen  Unterverbänden ­

II.  den  Provinzial-Verbänden  des  Reichsverbandes
  der  deutschen  landw.  Gen.
III.  dem  Gcneralv'erband  ländlicher  J  1399
Genossenschaften  (Neuwied)  t  1904

i:
c

899
904
899
9°4

m.  u.  H.

m.  b.  H

472

570

504

484

66

65

87,

77

79

78

93

120;

auf

bänden
II.  den  Provinzial-Verbänden  des  Reichs-  f  1899  68,97
Verbandes  der  deutschen  landw.  Gen.  1  1
III.  dem  Generalverband  ländlicher  f  1
Genossenschaften  (Neuwied)  I  1
Auch  die  Höhe  der  Haftpflicht  der  Mitglieder  bei  den
Genossenschaften  mit  beschränkter  Haftpflicht  ist  in  den
!  Verbänden  sehr  verschieden.  Es  betrug

Genossenschaften
m.  n.  H.  m.  b.  H.

1 899

51,96

47,67

I9°4

51,08

48,57

1899

68,97

27,32

1904

70,53

27,20

1899

96,67

3,26

1904

90,96

8,97.

in

die
Gesamtdie

  Zahl
der

die  durchschnittliche ­

Haftsumme

liaftsumme

Geschäftsfür ­

  den  Ge1 ­

  I.

den  Schulze-Delitzschen  (1899

M
50  525  645

anteile

schäftsanteil
Jl

Unterverbänden  ....  U904

80  132  197

245  077

327

II.

den  Provinzial-Verbän-  fis99

55  791  550

.

dendesReichsverbandes  11904

111  779  281

440  813

254

III.

dem  Generalverband  )  1399

2  711  360

ländl.  Gen.  (Neuwied)  I1904

13  989  370

61910

226.

Die  Verbände  unterscheiden  sich,  was  den  Gegenstand
des  Unternehmens  der  ihnen  angehörigen  Genossenschaften
anlangt,  bekanntlich  sehr  von  einander.  Schon  dadurch  erklären ­
  sich  die  Unterschiede  in  der  Haftsumme  für  den  Geschäftsanteil ­
  und  auch  in  der  Mitgliederzahl.  Da  ferner  die
grundsätzlichen  Anschauungen  und  die  Praxis  bei  ihnen  z.  T.
erheblich  von  einander  abweichen,  liegt  darin  ein  weiterer  Grund
für  die  vorgeführten  Verschiedenheiten,  die  eben  deshalb  in
ihrer  Art  recht  kennzeichnend  für  die  Verbände  sind.

III.  Abstufung“  der  Geschäftsanteile  bei  den  preussischen  Genossenschaften
am  1.  Januar  1904.

1.  Abstufung  der  Geschäftsanteile  nach  der  Haftpfiichtart
der  Genossenschaften,
Die  Geschäftsanteile  sind  aus  wirtschaftlichen  Gründen
eine  sehr  wichtige  Seite  der  genossenschaftlichen  Einrichtungen,
und  die  Statistik  darüber  hat  einen  besonderen  genossenschaftspolitischen
  Wert.  Aber  weil  die  Höhe  der  Geschäftsanteile
nicht  für  alle  Gegenstände  genossenschaftlicher  Unternehmung  ;
von  gleicher  Wichtigkeit  ist,  in  manchen  Fällen  sogar  hinter
der  Bedeutung  anderer  Bedingungen  erheblich  zurücktritt,  ist,
die  statistische  Nachweisung  der  Abstufung  der  Geschäftsanteile ­
  nicht  bloß  für  die  Gesamtheit  der  Genossenschaften,
sondern  auch  mit  Unterscheidung  nach  dem  Gegenstände  des  ;
Unternehmens  zu  geben.  Demgemäß  ist  die  Auszählung  der  I
Höhe  der  Geschäftsanteile  nach  beiden  Richtungen  erfolgt.
Das  Ergebnis  ist  in  der  Tabelle  V  des  Tabellenwerkes  niedergelegt. ­

Die  Höhe  des  Geschäftsanteils  schwankt  bei  der  Gesamt-  i
heit  der  preußischen  Genossenschaften  zwischen  0,io  Jl  und
20  000  Jl.  Sie  ist  in  86  verschiedenen  Beträgen  festgesetzt.
Bei  einer  Genossenschaft  war  die  Höhe  des  Geschäftsanteils
unbestimmt;  ihre  Auflösung  wurde  vorbereitet.  Am  meisten
besetzt  ist  der  Geschäftsanteil  von  10  Jl  mit  3  051  Genossenschaften. ­

Die  umstehende  Tabelle  7  veranschaulicht,  welche  Geschäftsanteile ­
  bei  den  preußischen  Genossenschaften  am  meisten
vertreten  sind.
In  der  Vorspalte  der  Tabelle  7  sind  nur  die  Geschäftsanteile ­
  aufgeführt,  die  von  mehr  als  100  Genossenschaften
festgesetzt  sind.
Bei  der  Gesamtheit  der  Genossenschaften  sind  am  i
meisten  beliebt  (d.b.  stehen  an  1.  bis  3.  Stelle)  die  Geschäftsanteile:  !

10.«  (3051  Gen.).  100  Jl  (1422  Gen.)  und  5  Jl  (13.70  Gen.).
Das  gleiche  Stufenverhältnis  ist  auch  bei  den  Genossenschaften
mit  unbeschränkter  Haftpflicht  vertreten.  Bei  den  Genossenschaften ­
  mit  beschränkter  Haftpflicht  stehen  an  1.  bis  3.  Stelle
die  Geschäftsanteile:  5  Jl  (467  Gen.),  100  Jl  (456  Gen.)  und
10  JL  (436  Gen.).  Bei  den  Genossenschaften  mit  unbeschränkter
Nachschußpflicht  sind  in  den  ersten  3  Stellen  besetzt  die  Geschäftsanteile: ­
  10  Jl  (21  Gen.),  100  M  (21  Gen.)  und  20  Jl
(17  Gen.).
Die  Auszählung  der  Genossenschaften  nach  Geschäftsanteilsgruppen ­
  gibt  ein  besonders  lehrreiches  Bild;  sie  ist  in
der  umstehenden  Tabelle  8  gegeben.
Die  obere  Grenze  jeder  Gruppe  und  die  auf  runde
Beträge  bemessenen  Geschäftsanteilsätze  sind  in  der  Regel
besonders  stark  besetzt,  die  untere  Grenze  dagegen  besonders
schwach;  das  aus  der  unteren  und  oberen  Grenze  jeder  Gruppe
gebildete  Mittel  darf  deshalb  nicht  etwa  als  durchschnittlicher
Geschäftsanteil  angesehen  werden,  was  hier  ausdrücklich  hervorgehoben ­
  wird.
Der  Zahl  der  Genossenschaften  und  Mitglieder  nach  ist
die  stärkstbesetzte  Gruppe  der  Geschäftsanteile  die  von  über
5  —10  Jl;  es  gehören  zu  ihr  25,ie  v.  H.  der  Genossenschaften
und  19,09  v.  H.  der  Mitglieder;  zur  nächst  niedrigen  Stufe
von  über  2  —  5  Jl  gehören  ferner  19,56  v.  H.  der  Genossenschaften ­
  und  12,63  v.  H.  der  Mitglieder.  Nimmt  man  die  beiden
niedrigsten  Stufen  bis  zu  2  Jl  hinzu,  so  zeigt  sieb,  daß  nahezu
die  Hälfte  aller  Genossenschaften,  nämlich  49,si  v.  H..  auf  der
Grundlage  der  niedrigen  Geschäftsanteile  bis  zu  10  M  errichtet
und  daß  an  ihnen  36,io  v.  H.  aller  Mitglieder  beteiligt  sind.
In  der  Stufe  von  über  10  —  20  M  finden  sieb  6,u  v.  H.  der
Genossenschaften  und  9.so  v.  H.  der  Mitglieder.  Den  mittleren
4*
            
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