meinwohles und eine ungerechte Schädigung
der Unternehmer und privaten Eigentümer.
Das Privateigentum ruht nach christlicher Lehre auf
haturrechtlicher: Grundlage, es erscheint als eine natur-
rechtlich notwendige Institution, die der Staat nicht ge-
schaffen hat und die er auch nicht abschaffen darf, die
Staatsgewalt kann das Privateigentum nur innerhalb der
Grenzen der sozialen Notwendigkeit beschränken und be-
lasten. Leo XI. hat diese christlichen sozialen Grundlehren
in seiner Enzyklika Rerum novaruım eingehend dargelegt
und begründet, Es würde zu weit führen, in diesem Zu-
sammenhang die christliche Eigentumslehre zu entwickeln,
es sei gestattet, auf die Schriit des Verfassers über diesen
Gegenstand: „Der kirchliche Eigentumsbe-
griff“ (Herder, 1920), sowie auf seine „Sozialethik“
(Hueber, München, 1929) zu verweisen. Zugleich liegt in
jenen sozialistischen Bestrebungen eine Gefährdung des ge-
samten wirtschaftlichen Lebens und damit des Gemeinwohls.
Denn es ist einleuchtend,
daß mit der Beseitigung des Privateigentums an
den Unternehmungen und an den Betrieben der
Ansporn zur Wirtschaiftlichkeit, zum Fortschritt,
zur Erfindsamkeit und Entialtung der Energie be-
seitigt würde,
ein Gedanke, den Leo XIM. aufs nachdrücklichste betont
und konsequent verwertet hat. Wie man vollends in einer
so kritischen Zeit, wie es die Gegenwart ist, auf jene
Sicherung von Wirtschaft und Gemeinwohl verzichten und
ein solches Experiment wagen will, ist unerfindlich, das
wäre nicht weniger riskiert als die Ersetzung der einheit-
lichen Heeresleitung durch ein vielköpfiges Kollegium vor
der entscheidenden Schlacht. Hier wäre die Niederlage
die unausbleibliche Folge, dort im wirtschaftlichen Leben
der Zusammenbruch. Um so weniger wird man zu
Solchen Bestrebungen schweigen oder sie gar billigen und
fördern können, wenn man bedenkt, daß es
vornehmlich die Energie und die Umsicht der Unter-
nehmer war und ist, der wir die Rettung der
deutschen Wirtschaft zu verdanken haben.
Wer angesichts solcher Anerkennung sogleich von FEgois-
mus redet und meint, die Energieentfaltung der Unter-
nehmer sei lediglich hierauf zurückzuführen und hieraus zu
erklären, übersieht, daß das wirtschaftliche Leben und
Streben nun einmal so geartet ist, daß das Figeninteresse
nicht ausgeschaltet werden kann, vielmehr eine entschei-
dende Rolle zu spielen bestimmt ist. Doch darf man ve:-
hünftig geordnete Selbstliebe, die eine Tugend ist,
nicht mit dem Egoismus verwechseln und
zusammenwerfen; wer so wenig von Moral versteht, würde
besser tun, bescheiden zu schweigen und sich belehren
zu lassen, ais zu Zwecken der Agitation unverstander.
oder mißverständliche Schlagworte zu gebrauchen.
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