Full text: Die Preußische Gewerbesteuer

meinwohles und eine ungerechte Schädigung 
der Unternehmer und privaten Eigentümer. 
Das Privateigentum ruht nach christlicher Lehre auf 
haturrechtlicher: Grundlage, es erscheint als eine natur- 
rechtlich notwendige Institution, die der Staat nicht ge- 
schaffen hat und die er auch nicht abschaffen darf, die 
Staatsgewalt kann das Privateigentum nur innerhalb der 
Grenzen der sozialen Notwendigkeit beschränken und be- 
lasten. Leo XI. hat diese christlichen sozialen Grundlehren 
in seiner Enzyklika Rerum novaruım eingehend dargelegt 
und begründet, Es würde zu weit führen, in diesem Zu- 
sammenhang die christliche Eigentumslehre zu entwickeln, 
es sei gestattet, auf die Schriit des Verfassers über diesen 
Gegenstand: „Der kirchliche Eigentumsbe- 
griff“ (Herder, 1920), sowie auf seine „Sozialethik“ 
(Hueber, München, 1929) zu verweisen. Zugleich liegt in 
jenen sozialistischen Bestrebungen eine Gefährdung des ge- 
samten wirtschaftlichen Lebens und damit des Gemeinwohls. 
Denn es ist einleuchtend, 
daß mit der Beseitigung des Privateigentums an 
den Unternehmungen und an den Betrieben der 
Ansporn zur Wirtschaiftlichkeit, zum Fortschritt, 
zur Erfindsamkeit und Entialtung der Energie be- 
seitigt würde, 
ein Gedanke, den Leo XIM. aufs nachdrücklichste betont 
und konsequent verwertet hat. Wie man vollends in einer 
so kritischen Zeit, wie es die Gegenwart ist, auf jene 
Sicherung von Wirtschaft und Gemeinwohl verzichten und 
ein solches Experiment wagen will, ist unerfindlich, das 
wäre nicht weniger riskiert als die Ersetzung der einheit- 
lichen Heeresleitung durch ein vielköpfiges Kollegium vor 
der entscheidenden Schlacht. Hier wäre die Niederlage 
die unausbleibliche Folge, dort im wirtschaftlichen Leben 
der Zusammenbruch. Um so weniger wird man zu 
Solchen Bestrebungen schweigen oder sie gar billigen und 
fördern können, wenn man bedenkt, daß es 
vornehmlich die Energie und die Umsicht der Unter- 
nehmer war und ist, der wir die Rettung der 
deutschen Wirtschaft zu verdanken haben. 
Wer angesichts solcher Anerkennung sogleich von FEgois- 
mus redet und meint, die Energieentfaltung der Unter- 
nehmer sei lediglich hierauf zurückzuführen und hieraus zu 
erklären, übersieht, daß das wirtschaftliche Leben und 
Streben nun einmal so geartet ist, daß das Figeninteresse 
nicht ausgeschaltet werden kann, vielmehr eine entschei- 
dende Rolle zu spielen bestimmt ist. Doch darf man ve:- 
hünftig geordnete Selbstliebe, die eine Tugend ist, 
nicht mit dem Egoismus verwechseln und 
zusammenwerfen; wer so wenig von Moral versteht, würde 
besser tun, bescheiden zu schweigen und sich belehren 
zu lassen, ais zu Zwecken der Agitation unverstander. 
oder mißverständliche Schlagworte zu gebrauchen. 
36
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.