256 Kap. VII. Die Bodenrente und die Preise der Naturmaterialien.
fassung des allgemeinen Preisbildungsprozesses und der Stellung der
Bodenrente innerhalb desselben.
Der Einheitspreis des Produkts muß natürlich bei Gleichgewicht
gleich den Gesamtkosten pro Einheit des Produkts sein, enthält also
sowohl die Kapital- und Arbeitskosten wie auch die Bodenrente. Dieser
Satz darf aber lediglich als eine notwendige Übereinstimmung auf-
gefaßt werden, darf‘ nicht etwa dahin ausgelegt werden, daß die Pro-
duktionskosten, inklusive der Bodenrente, die Ursache des Produkt-
preises sind. Produktpreise und Preise der Produktionsfaktoren sind,
wie wir wissen, überhaupt niemals als Ursache und Wirkung mitein-
ander einseitig verbunden, sondern beide Gruppen von Preisen werden
gleichzeitig von den selbständigen Faktoren des Preisbildungsprozesses
bestimmt. Denken wir uns im vorliegenden Falle die Preise der Produk-
tionsmittel, also die Bodenrente und den Preis der Anwendung von
Kapital und Arbeit, vorläufig als gegeben, dann sagt das Substitutions-
prinzip, in welchem Verhältnis diese beiden Gruppen von Produktions-
mitteln zusammengestellt werden sollen, also wieviel von ihnen zur
Produktion einer Einheit des Produktes verwendet werden soll. Damit
sind die Produktionskosten des Weizens bestimmt, folglich auch sein
Preis. Bei diesem Preis wird die Nachfrage nach Weizen auf eine be-
stimmte Menge beschränkt und diese Menge muß mit der Menge des
Produktes übereinstimmen. Diese Produktmenge ist nun anderseits
durch die Bedingung bestimmt, daß das ganze zur Verfügung stehende
Bodenareal, und zusammen mit diesem Boden eine nach dem Substitu-
tionsprinzip bestimmte Menge von Kapital und Arbeit, in Anspruch ge-
nommen werden soll. Wir gelangen in dieser Weise zu einer Gleichung,
die die Bodenrente im Verhältnis zum Preis für die Einheit des Aufwands
von Kapital und Arbeit bestimmt. (Weiter können wir nicht kommen,
denn die Preise der Kapital- und Arbeitsanwendung lassen sich erst im
Zusammenhang mit dem ganzen Preisbildungsprozeß, der auch auf die
übrige Nachfrage nach diesen Produktionsfaktoren Rücksicht nimmt,
bestimmen.) Bei dieser Behandlung des Problems behält die Bodenrente
ihre natürliche mit den übrigen Produktionskosten koordinierte Stellung
im Preisbildungsprozeß, und die direkte Abhängigkeit der Bodenrente
von den Faktoren, die überhaupt die Preisbildung regulieren, tritt
deutlich zutage. Daß sich diese Auffassung der Bodenrente als integrie-
render Teil der Produktionskosten dem Vorstellungskreis des prak-
tischen Geschäftslebens am nächsten anschließt, braucht kaum be-
sonders hervorgehoben zu werden.
Der Landwirt muß nach dem Gesagten auf einem Boden, für welchen
eine bestimmte Rente zu zahlen ist, Kapital und Arbeit bis an den
Punkt verwenden, wo es indifferent ist, ob eine gewisse Geldsumme für
ein Mehr von Bodennutzung oder ein Mehr von Kapital und Arbeit ver-
wendet wird. Bei diesem vom Substitutionsprinzip geforderten Mengen-