$ 39. Der Arbeitslohn in der sozialistischen Gesellschaft. Öl
die darauf ausgehen, die Überfüllung von schlecht bezahlten Berufen
zu verhindern, die offenbare Unterbezahlung der Arbeit in gewissen
Berufen durch Feststellen von Minimallöhnen zu bekämpfen, allgemein
eine Lebensführung ohne Deckung der wahren Lebenskosten möglichst
zu erschweren. Einer positiven Stärkung der Stellung der Arbeit auf
dem Arbeitsmarkt dient die Volkserziehung, ganz besonders die ge-
werbliche Ausbildung, ferner auch ein gutorganisierter und rationell
geleiteter Arbeitsnachweis, eine angemessene örtliche Verteilung der
Bevölkerung, eine Begrenzung der. Volksvermehrung in den Bevölke-
rungsschichten, wo sie übermäßig groß ist, schließlich unter Umständen
auch eine gewisse allgemeine Begrenzung der Volksvermehrung im
Verhältnis zu den Zuwachsmöglichkeiten der anderen Produktions-
faktoren, Boden und Kapital. Allgemein wird endlich die Marktlage
für die Arbeit durch Stärkung der gesellschaftlichen Kaufkraft, also
durch Erhöhung der Produktivität der Arbeit und damit der gesell-
schaftlichen Gesamtproduktion, verbessert.
Die sozialistische Gesellschaft müßte in der Tat denselben Weg
gehen, also durch ähnliche Mittel wie die hier angegebenen oder durch
andere, die sich als zweckmäßig erweisen könnten, die Marktlage der
Arbeiter dahin zu beeinflussen suchen, daß die Arbeit einen angemessenen
Wert bekäme. Wenn dies der sozialistischen Gesellschaft gelänge,
wäre es überflüssig, den Arbeitslohn in anderer, dem Prinzip der Knapp-
heit widerstreitender Weise zu regulieren zu suchen. Durch jeden
solchen Versuch müßte auch die sozialistische Gesellschaft gegen ihr
altes Programm einer Verwirklichung des Rechts auf den vollen Arbeits-
ertrag verstoßen. Denn, wenn dieses Recht den Arbeitern durch die
ideale Preisbildung auf Grund des Prinzips der Knappheit gewährleistet
ist, muß ein beliebiges Eingreifen zur Regulierung des Arbeitslohns nach
anderen Gesichtspunkten einigen Arbeitern etwas von ihrem vollen
Arbeitsertrag rauben, um anderen einen Zuschuß über ihren vollen
Arbeitsertrag hinaus zu geben.
Nun könnte man einwenden, daß die sozialistische Gesellschaft
kraft der Aufhebung des Privateigentums an den materiellen Produk-
tionsmitteln das „arbeitslose Einkommen‘‘ für sich in Anspruch ge-
nommen hat und dadurch imstande sein müßte, die Lage der ärmeren
Klassen zu verbessern, ohne von den höheren Arbeitseinkommen etwas
zu nehmen. Die sozialistische Gesellschaft hat aber selbst für die not-
wendige Kapitalbildung zu sorgen, für welchen Zweck ihr Zinsen-
einkommen wohl in erster Linie in Anspruch genommen werden müßte.
Es bleibt also nur das Einkommen aus den Bodenrenten der sozialisti-
schen Gesellschaft. Man könnte dazu den durch Einführung der sozialisti-
schen Wirtschaft ersparten Unternehmergewinn legen wollen. Eine
solche Ersparnis würde aber in der sozialistischen Wirtschaft nur als
eine höhere Effektivität der gesellschaftlichen Produktion hervortreten.
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