Full text: Theoretische Sozialökonomie

$ 39. Der Arbeitslohn in der sozialistischen Gesellschaft. Öl 
die darauf ausgehen, die Überfüllung von schlecht bezahlten Berufen 
zu verhindern, die offenbare Unterbezahlung der Arbeit in gewissen 
Berufen durch Feststellen von Minimallöhnen zu bekämpfen, allgemein 
eine Lebensführung ohne Deckung der wahren Lebenskosten möglichst 
zu erschweren. Einer positiven Stärkung der Stellung der Arbeit auf 
dem Arbeitsmarkt dient die Volkserziehung, ganz besonders die ge- 
werbliche Ausbildung, ferner auch ein gutorganisierter und rationell 
geleiteter Arbeitsnachweis, eine angemessene örtliche Verteilung der 
Bevölkerung, eine Begrenzung der. Volksvermehrung in den Bevölke- 
rungsschichten, wo sie übermäßig groß ist, schließlich unter Umständen 
auch eine gewisse allgemeine Begrenzung der Volksvermehrung im 
Verhältnis zu den Zuwachsmöglichkeiten der anderen Produktions- 
faktoren, Boden und Kapital. Allgemein wird endlich die Marktlage 
für die Arbeit durch Stärkung der gesellschaftlichen Kaufkraft, also 
durch Erhöhung der Produktivität der Arbeit und damit der gesell- 
schaftlichen Gesamtproduktion, verbessert. 
Die sozialistische Gesellschaft müßte in der Tat denselben Weg 
gehen, also durch ähnliche Mittel wie die hier angegebenen oder durch 
andere, die sich als zweckmäßig erweisen könnten, die Marktlage der 
Arbeiter dahin zu beeinflussen suchen, daß die Arbeit einen angemessenen 
Wert bekäme. Wenn dies der sozialistischen Gesellschaft gelänge, 
wäre es überflüssig, den Arbeitslohn in anderer, dem Prinzip der Knapp- 
heit widerstreitender Weise zu regulieren zu suchen. Durch jeden 
solchen Versuch müßte auch die sozialistische Gesellschaft gegen ihr 
altes Programm einer Verwirklichung des Rechts auf den vollen Arbeits- 
ertrag verstoßen. Denn, wenn dieses Recht den Arbeitern durch die 
ideale Preisbildung auf Grund des Prinzips der Knappheit gewährleistet 
ist, muß ein beliebiges Eingreifen zur Regulierung des Arbeitslohns nach 
anderen Gesichtspunkten einigen Arbeitern etwas von ihrem vollen 
Arbeitsertrag rauben, um anderen einen Zuschuß über ihren vollen 
Arbeitsertrag hinaus zu geben. 
Nun könnte man einwenden, daß die sozialistische Gesellschaft 
kraft der Aufhebung des Privateigentums an den materiellen Produk- 
tionsmitteln das „arbeitslose Einkommen‘‘ für sich in Anspruch ge- 
nommen hat und dadurch imstande sein müßte, die Lage der ärmeren 
Klassen zu verbessern, ohne von den höheren Arbeitseinkommen etwas 
zu nehmen. Die sozialistische Gesellschaft hat aber selbst für die not- 
wendige Kapitalbildung zu sorgen, für welchen Zweck ihr Zinsen- 
einkommen wohl in erster Linie in Anspruch genommen werden müßte. 
Es bleibt also nur das Einkommen aus den Bodenrenten der sozialisti- 
schen Gesellschaft. Man könnte dazu den durch Einführung der sozialisti- 
schen Wirtschaft ersparten Unternehmergewinn legen wollen. Eine 
solche Ersparnis würde aber in der sozialistischen Wirtschaft nur als 
eine höhere Effektivität der gesellschaftlichen Produktion hervortreten. 
A
	        
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