Full text : Theoretische Sozialökonomie

X Kap. X. Die Bankzahlungsmittel.
Begrenzung der Zahlungsmittelversorgung Bedeutung insofern, als unter
solchen Verhältnissen natürlich nicht mehr Bankzahlungsmittel in
Umlauf gesetzt werden können, als dem Bedarf des Verkehrs an Vorschüssen
 entspricht. Eine Bank kann also dem Verkehr ihre Noten
und Depositen nicht aufzwingen, steht zum Publikum in einer ganz
anderen Stellung als etwa der Staat, der Zahlungen für Waren oder
Dienste in einem zu diesem Zweck geschaffenen uneinlösbaren Papiergeld
 leistet. Das Publikum kann sich immer von einem Überfluß an
Bankzahlungsmitteln dadurch befreien, daß es seine Guthaben zinstragend
 bei den Banken anlegt oder seine fälligen Schulden an die
Banken zahlt, ohne neue Vorschüsse in entsprechendem Umfang aufzunehmen.
 In der angegebenen Art der Entstehung der Noten und
Depositen liegt also schon eine gewisse Begrenzung dieser Zahlungsmittel.
 Daraus den Schluß zu ziehen, die Banken könnten überhaupt
nicht zu viel Bankzahlungsmittel ausgeben, wäre aber übereilt.
Die Nachfrage des Verkehrs nach den Vorschüssen der Banken
hängt eben wesentlich vom Zinsfuß ab, der für diese Vorschüsse gefordert
 wird. Auf dem Kapitalmarkt wird, wie wir wissen, das Recht
der Kapitaldisposition verkauft und gekauft. Diese Kapitaldisposition
wird indessen zunächst in der Form des Geldes angeboten und nachgefragt,
 der unmittelbare Gegenstand des Kapitalmarkts ist also die
Gelddisposition. Nun stellen aber die Bankzahlungsmittel ebenso wie
das bare Geld ein Formalkapital dar, das dem Inhaber ermöglicht, jederzeit
 in den Besitz von Realkapital in jeder beliebigen Form zu gelangen.
Das Angebot von Bankzahlungsmitteln ist also ebenso wie das Geldangebot
 gleichbedeutend mit einem Angebot von Kapitaldisposition.
Auf dem Kapitalmarkte spielen also stets fällige Geldforderungen an
die Banken ganz dieselbe Rolle wie das Geld. Da nun aber die Banken
solche stets fällige Geldforderungen an sich selbst innerhalb gewisser
Grenzen nach Belieben schaffen können, wird dadurch die objektiv bestimmte
 Knappheit der Kapitaldisposition auf dem Markte aufgehoben.
Im allgemeinen wird ja der Kapitalmarkt durch den Zinsfuß reguliert.
 Wenn der Zinsfuß zu niedrig gehalten wird, wächst die Kapitalnachfrage
 über das Kapitalangebot hinaus und ein Mangel an Kapitaldisposition
 entsteht, der den Zinsfuß wieder zum Steigen bringt. Diese
normale Selbstregulierung des Kapitalmarkts wird durch das Eingreifen
der Banken mit ihrem Angebote von Bankzahlungsmitteln gestört. Wenn
die Banken den Zinsfuß für ihre Vorschüsse zu niedrig halten, und
wenn dadurch das Gleichgewicht des Kapitalmarkts gestört wird, kann
dieses Gleichgewicht einfach dadurch wiederhergestellt werden, daß
mehr Bankzahlungsmittel ausgegeben werden. Solange in dieser Weise
der Mangel an Kapitaldisposition gedeckt wird, kann der zu niedrige
und mit der wirklichen Lage des Kapitalmarkts nicht übereinstimmende
Zinsfuß beibehalten werden.

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