Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 239 
Kontrolleinrichtungen an das Kaufhaus an; hier wurden die 
Retall⸗ und nanintlich die Goldwaren auf ihre Legierungs— 
verhältnisse geprüft, hier untersuchte man fremde und ein⸗ 
— V— Farbe und Dichtigkeit des 
Gewebes; hier kam man zu einer umfassenden Kasuistik aller 
jener Bedingungen, unter welchen eine Ware als währschaft 
Gut', als ‘rechtes Kaufmannsgut' zu bezeichnen war. Und wo 
man Fehler fand, da schritt man unbarmherzig ein: schlecht 
legiertes Zinngeschirr wurde eingeschmolzen, außerdem, wenn es 
oon Einheimischen gefertigt war, dem Anfertiger zum Spiegel 
her bösen That öffentlich die Drehbank zerbrochen; schlechtes Tuch 
zerriß man; angegangene Waren wurden ins Wasser geworfen. 
Diese äußerst intensive Sorge für die Qualität der Waren 
entwickelte sich begreiflicherweise auf dem Gebiete der Konsum—⸗ 
tibilien zur raffinierten Lebensmittelpolizei. Es gab genaue 
Festsetzungen über den Verkauf des Brotes, des Fleisches, der 
Fische, von weitergehenden Interessen an herab bis zu jener 
hestimmung österreichischer Stadtrechte, daß kein Fischer, 
der frische Fische verkauft, einen Hut oder eine Kapuze oder 
sonst eine Kopfbedeckung tragen soll: bloßen Hauptes soll er 
m Markt stehen in Sonne und Regen, Sommer und Winter, 
damit er desto rascher sich vom Markte wegsehne und desto 
eichter seine Ware verkaufe. Diese intensive Fürsorge für den 
Konsumenten auf dem Gebiete des Lebensmittelhandels ent⸗ 
wickelte sich dann geradezu zu Präventivmaßregeln, wie sie in 
den Lebensmitteltaxen bis in die neuere Zeit hinein gedauert 
haben: hier wird Größe und Güte, Preis und Gewicht, 
jamentlich von Fleisch und Brot, bestimmt, damit das Volk 
iich desto besser nähren möge'. 
Beruhte die Ausbildung der städtischen Marktpolizei im 
ganzen auf einer den Verhältnissen angepaßten und von ge⸗ 
sundem Verständnis des thatsächlichen Zustandes zeugenden 
Anwendung öffentlicher Zwangsmittel, so überschritt doch die 
Aufstellung der Lebensmitteltaren nicht selten diese Linie: das 
gewohnte Gängelband obrigkeitlicher Organisation wurde zum 
Hindernis.
	        
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