Full text : Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

IV.  Theil.  Statistik  der  Finanz-Verwaltung.

43

Ueberschuss
aus  den  Prämien-Zuschlägen


in  Sa.

Ueberschuss
aus  der  Sterblichkeit

in  Sa.

Ueberschuss
aus  der  Zinsen-Einnahme


in  Sa.

im  ersten  Jahrzehnt
„  zweiten  „
n  dritten  „
„  vierten  „
-  fünften

im  Ganzen

JL

i  3 11  475
3  682  342
6  162  638
8  1*4  489
13  778  306

12,37
14,23
15,29
12,64
I  1,39

33  059250

12,59

.Æ
277  5*2
616  782
(—215  022)
2  180  79O
6  586  714

2,62
2,38
(—0,53)
3)37
5,45

jH.
266  366
I  055  123
3  071  215
6  690955
*3  357  294

9  446  776

3,60

24  440953

2,51
4,08
7,62
10,33
I  1,0*

9,31

Aus  dieser  Berechnung,  derzufolge  freilich  nicht  ganz  mit
Recht  sämmtliche  Unkosten  —  und  zwar  auch  die  durch  die
Ausleihung  der  Bankfonds  und  durch  die  Zinsen-Einnahme  erwachsenen ­
  —  den  Prämien-Zuschlägen  allein  zur  Last  fallen,
erhellt  deutlich,  dass  die  allmähliche  Steigerung  des  Ueberschusses
im  Verhältniss  zur  Einnahme  in  der  That  hauptsächlich  auf
die  allmähliche  Erhöhung  des  erzielten  Zinsfusses  zurückzuführen
ist,  dessen  Einfluss  um  so  mehr  in’s  Gewicht  fällt,  je  höher
mit  der  Zeit  die  Fonds  der  Bank  im  Verhältnis  zur  jährlichen
Prämien  -  Einnahme  angewachsen  sind.  Aber  auch  die  nun
seit  einer  längeren  Reihe  von  Jahren  bemerklich  gewesene
dauernd  günstige  Sterblichkeit  unter  den  Versicherten  hat,  wie
unsere  Berechnung  erkennen  lässt,  in  neuerer  Zeit  sehr  wesentlich ­
  zur  Erhöhung  der  Ueberschüsse  beigetragen.  Dass  dagegen ­
  die  Prämien-Zuschläge  in  neuerer  Zeit  verhältnissmäsig
einen  etwas  geringeren  Beitrag  zu  den  Ueberschüssen  geliefert
haben,  als  früher,  erklärt  sich  theils  aus  der  im  vierten  Jahrzehnt ­
  eingetretenen  zweimaligen  Erhöhung  der  Abschluss-Provisionen,
  theils  jedoch  auch  daraus,  dass  die  Prämien-Einnahme
  mit  ihren  Zuschlägen  naturgemäs  nach  und  nach  einen
immer  kleineren  Theil  der  Gesammt  -  Einnahme,  mit  welcher
oben  die  Ueberschuss-Beiträge  verglichen  sind,  ausgemacht  hat.
Bei  der  Art  und  Weise,  wie  sich  nach  der  obigen  Darlegung ­
  die  Ueberschüsse  bilden,  können  vorübergehende
Schwankungen  in  der  Höhe  der  Ueberschüsse  offenbar  nur
durch  die  Sterblichkeitsergebnisse  hervorgerufen  werden,  da  die
aus  den  Prämien  -  Zuschlägen  und  aus  der  Zinsen-Einnahme
fliessenden  Ueberschuss-Beiträge  einen  so  regelmäsigen  Ertrag
liefern,  dass  bei  ihnen  wohl  ein  allmähliches  Steigen  oder
Fallen  möglich  ist,  aber  plötzliche  Schwankungen  so  gut  wie
ausgeschlossen  sind.  In  der  That  sind  denn  auch  die  in  den
einzelnen  Jahren  vorgekommenen  Schwankungen  in  der  Höhe
der  Ueberschüsse  ausnahmslos  auf  die  Sterblichkeits-Ergebnisse
zurückzuführen.  In  den  Jahren,  in  welchen  Uebersterblichkeit
stattfand  und  eine  überrechnungsmäsige  Sterbefall-Ausgabe  zu
leisten  war,  wie  z.  B.  1832,  1835  —1837,  1847—1850,  1853,
1855,  1858,  1863  und  1866,  macht  sich  ein  Sinken  des
Ueberschusses,  in  den  Jahren,  in  welchen  eine  beträchtliche
Untersterblichkeit  stattfand  und  die  Sterbefall-Ausgabe  demzufolge ­
  hinter  der  rechnungsmäsigen  Erwartung  erheblich  zurückblieb, ­
  wie  z.  B.  1833  und  1834,  1839,  1846,  1851,  1859
bis  1862,  1864,  1865  und  1867  bis  1878,  dagegen  ein  Steigen
desselben  bemerklich.
Die  erzielten  Ueberschüsse  werden,  wie  bereits  erwähnt,
nachdem  sie  5  Jahre  im  Sicherheitsfonds  aufbewahrt  gewesen
sind,  ohne  irgend  welche  Kürzung  in  ihrer  vollen  Höhe  an
die  Versicherten  als  Dividenden  zur  Vertheilung  gebracht,
und  zwar  in  der  Weise,  dass  auf  jede  für  eine  lebenslängliche,

abgekürzte  oder  Ueberlebens-Versicherung  eingezahlte  Normalprämie
  nach  5  Jahren  die  entsprechende  Dividende  vergütet
wird.  Von  dem  Dividendengenusse  ausgeschlossen  sind  also
nur  die  »kurzen«  Versicherungen,  deren  Zahl  stets  nur  eine
sehr  geringe  war  und  welche,  gemäs  der  Zusatzbestimmung
vom  27.  Mai  1874  zu  §  3  der  Bankverfassung,  seit  einigen  Jahren
überhaupt  nicht  mehr  abgeschlossen  werden;  ausserdem  werden
jedoch  auch  auf  die  für  Abkürzung  der  Prämienzahlung  oder
Versicherungsdauer  zu  entrichtenden  Zusatzprämien  keine
Dividenden  gewährt.
Wie  eine  Vergleichung  der  einzelnen  Jahres-Ueberschüsse
mit  den  entsprechenden  späteren  Dividenden  zeigt,  erfolgt
übrigens  die  Dividenden-Disponirung  nicht  etwa  einfach  in  der
Weise,  dass  der  Ueberschuss  eines  jeden  Kalenderjahres  im
fünftnächsten  Kalenderjahr  zur  Vertheilung  gebracht  wird;  vielmehr ­
  wird  die  Dividende  jedes  Mal  aus  Ueberschusstheilen
zweier  Kalenderjahre  gebildet.  Da  nämlich  für  alle  nach  dem
I.  Januar  abgeschlossenen  Versicherungen  das  Versicherungsjahr, ­
  für  welches  die  Prämie  je  im  Voraus  zu  entrichten  ist,
mit  dem  Kalenderjahr,  in  welchem  die  Prämienzahlung  erfolgt,
nicht  zusammenfällt,  sondern  in  das  folgende  Kalenderjahr
hinüberläuft,  so  muss  auch  ein  entsprechender  Theil  der  Prämie
auf  das  nächste  Kalenderjahr  —  als  diesem  angc  hörig  —
übertragen  werden.  Insofern  nun,  als  auch  dieser  auf  das
nächste  Jahr  brutto  übertragene  Theil  der  Prämien-Einnahme
an  der  für  das  betreffende  Jahr,  in  welchem  die  Prämien-Einzahlung
  erfolgte,  nach  5  Jahren  zur  Vertheilung  kommenden ­
  Dividende  mit  participât,  macht  es  sich  nöthig,  dass  auch
ein  entsprechender  Theil  des  nächstjährigen  Ueberschusses,  zu
dessen  Erzeugung  der  fragliche  Prämien-Uebertrag  ja  mit  beigetragen ­
  hat,  zu  dieser  Dividende  mit  herangezogen  wird,  und
zwar  nach  Maasgabe  des  Verhältnisses,  in  welchem  der  in
Rede  stehende  Prämien-Uebertrag  zu  der  dem  nächsten  Jahre
angehörigen  gesammten  Prämien-Einnahme  steht.  Es  hat
sonach  jedes  Jahr  einen  Theil  seines  Ueberschusses  an  das
Vorjahr  abzugeben  und  empfängt  dafür  einen  entsprechenden
Theil  des  nächstjährigen  Ueberschusses,  so  dass  sich  also  die
Dividende  für  jedes  Rechnungsjahr  aus  dem  diesem  Jahre  verbliebenen ­
  Ueberschussrest  und  dem  aus  dem  nächsten  Jahre
herüberzuziehenden  Ueberschuss-Antheil  zusammensetzt.  Diese
Einrichtung,  welche  mit  Rücksicht  auf  den  verschiedenen  Lauf
des  Versicherungs-  und  des  Rechnungsjahres  unbedingt  geboten
ist,*  hat  zugleich  den  Vortheil,  dass  die  in  den  einzelnen  Jahren
vorkommenden  Schwankungen  in  der  Höhe  der  Ueberschüsse
bei  der  Dividenden-Vertheilung  einigermaasen  ausgeglichen
werden.
Mit  dem  Steigen  der  Ueberschüsse  mussten  natürlich  auch
die  Dividenden  in  die  Höhe  gehen,  und  zwar  in  noch  stärkerem
6*
            
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