~ 101 —-daß
in allen seinen bereits bestehenden oder noch zu bildenden
Organen, die sich mit wirtschaftlichen Aufgaben
befassen, der Landwirtschaft stets ein Platz eingeräumt
wird, der ihrer sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung
entspricht.
III. Besondere Entschließungen
Außer den im vorstehenden niedergelegten allgemeinen
Entschließungen lenkt die Konferenz die Aufmerksamkeit
des Völkerbundes auf folgende Vuntte:
1. Landwirtschaftliches Genossenschaftswesen:
Beziehungen zwischen den landwirtschaftlichen Genosssenschaften
und den Verbrauchergenosssenschaften
]. Die Landwirte der verschiedenen Länder arbeiten
an der Besserung ihrer Lebensbedingungen und tragen
gleichzeitig zum allgemeinen Wohle bei, indem ssie sich
in ständig steigendem Maße des genossenschaftlichen
Zusammenschlusses in allen seinen Formen bedienen;
der Einkaufsgenossenschaften für ihre Betriebs- oder
häuslichen Bedürfnisse; der Verkaufsgenosssenschaften,
für den geregelten Verkauf der Erzeugnisse; der Erzeugergenossenschaften
für die zwischen der Erzeugung und
dem Verkaufe liegenden Arbeitsvorgänge; der Kreditgenossenschaften
zur Beschaffung von Kapital (zur Vervolllommnung
der Betriebsmittel, Verbesserung der
Bodenkultur, Aufbewahrung der Erzeugnisse).
Die genossenschaftlichen Einrichtungen erhöhen so die
Kaufkraft der Landwirte als Erzeuger wie als Verbraucher.
Gleichzeitig fördern sie den wirtschaftlichen Fortschritt
durch die Steigerung der Leistungsfähigkeit und die
Verbesserung der Erzeugnisse wie auch dadurch,. daß sie
eine restlose Verwertung der Bodenerzeugnisse und der
Nebenprodukte ermöglichen. Schließlich tragen sie zur
Gewinnung von Absatzmärkten durch Methoden bei,
ivelche die Verteilungskosten auf ein Mindestmaß senken.
II. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften werden
zu einer noch weitergehenden Rationalisierung der Wirtschaft
beitragen, je mannigfaltiger sie ihre Beziehungen
zu den Verbrauchergenosssenschaften ausbilden. Unmittelbarer
Geschäftsverkehr zwischen Erzeugern und
Verbrauchern wie zwischen Vereinigungen von Erzeugern
und Verbrauchern schaltet überflüssige Jwischenglieder
aus und führt, wenn er die erforderliche Ausdehnung
hat zu einer Preisbildung, die für beide Teile vorteilhaft
ist. Dem sachlichen Vorteile gesellt sich ein
moralischer Gewinn zu, indem sich Erzeuger und Verbraucher
bei unmittelbarem Geschäftsverkehr näher kennen
und auf die besonderen Eigenheiten und Bedürfnisse des
anderen Teiles Rücksicht nehmen lernen. Die Erzeugerund
die Verbrauchergenossenschaften lernen den Wert
unmittelbaren, ihren gemeinsamen Grundsätzen entsprechenden
Geschäftsverkehrs schäten. Die klare Erkenntnis,
daß ein auf Gegenseitigkeit begründetes Jusammenarbeiten
möglich ist, und Vertrauen zueinander
bei Tätigung von Geschäften sind die unerläßlichen Voraussetzungen
für die praktische Lösung der Frage unmittelbaren
Geschäftsverkehres zwischen den landwirtschaftlichen
Erzeuger- und Verbrauchergenossenschaften ~
eine Frage, die theoretisch bereits seit langem geklärt ist.
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