Full text: Völkerbund, Die Weltwirtschaftskonferenz

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daß in allen seinen bereits bestehenden oder noch zu bil- 
denden Organen, die sich mit wirtschaftlichen Aufgaben 
befassen, der Landwirtschaft stets ein Platz eingeräumt 
wird, der ihrer sozialen und wirtschaftlichen Be- 
deutung entspricht. 
III. Besondere Entschließungen 
Außer den im vorstehenden niedergelegten allgemeinen 
Entschließungen lenkt die Konferenz die Aufmerksamkeit 
des Völkerbundes auf folgende Vuntte: 
1. Landwirtschaftliches Genossenschaftswesen: 
Beziehungen zwischen den landwirtschaftlichen Ge- 
nosssenschaften und den Verbrauchergenosssenschaften 
]. Die Landwirte der verschiedenen Länder arbeiten 
an der Besserung ihrer Lebensbedingungen und tragen 
gleichzeitig zum allgemeinen Wohle bei, indem ssie sich 
in ständig steigendem Maße des genossenschaftlichen 
Zusammenschlusses in allen seinen Formen bedienen; 
der Einkaufsgenossenschaften für ihre Betriebs- oder 
häuslichen Bedürfnisse; der Verkaufsgenosssenschaften, 
für den geregelten Verkauf der Erzeugnisse; der Erzeuger- 
genossenschaften für die zwischen der Erzeugung und 
dem Verkaufe liegenden Arbeitsvorgänge; der Kredit- 
genossenschaften zur Beschaffung von Kapital (zur Ver- 
volllommnung der Betriebsmittel, Verbesserung der 
Bodenkultur, Aufbewahrung der Erzeugnisse). 
Die genossenschaftlichen Einrichtungen erhöhen so die 
Kaufkraft der Landwirte als Erzeuger wie als Verbraucher. 
Gleichzeitig fördern sie den wirtschaftlichen Fortschritt 
durch die Steigerung der Leistungsfähigkeit und die 
Verbesserung der Erzeugnisse wie auch dadurch,. daß sie 
eine restlose Verwertung der Bodenerzeugnisse und der 
Nebenprodukte ermöglichen. Schließlich tragen sie zur 
Gewinnung von Absatzmärkten durch Methoden bei, 
ivelche die Verteilungskosten auf ein Mindestmaß senken. 
II. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften werden 
zu einer noch weitergehenden Rationalisierung der Wirt- 
schaft beitragen, je mannigfaltiger sie ihre Beziehungen 
zu den Verbrauchergenosssenschaften ausbilden. Un- 
mittelbarer Geschäftsverkehr zwischen Erzeugern und 
Verbrauchern wie zwischen Vereinigungen von Erzeugern 
und Verbrauchern schaltet überflüssige Jwischenglieder 
aus und führt, wenn er die erforderliche Ausdehnung 
hat zu einer Preisbildung, die für beide Teile vorteil- 
haft ist. Dem sachlichen Vorteile gesellt sich ein 
moralischer Gewinn zu, indem sich Erzeuger und Ver- 
braucher bei unmittelbarem Geschäftsverkehr näher kennen 
und auf die besonderen Eigenheiten und Bedürfnisse des 
anderen Teiles Rücksicht nehmen lernen. Die Erzeuger- 
und die Verbrauchergenossenschaften lernen den Wert 
unmittelbaren, ihren gemeinsamen Grundsätzen ent- 
sprechenden Geschäftsverkehrs schäten. Die klare Er- 
kenntnis, daß ein auf Gegenseitigkeit begründetes Ju- 
sammenarbeiten möglich ist, und Vertrauen zueinander 
bei Tätigung von Geschäften sind die unerläßlichen Vor- 
aussetzungen für die praktische Lösung der Frage un- 
mittelbaren Geschäftsverkehres zwischen den landwirt- 
schaftlichen Erzeuger- und Verbrauchergenossenschaften ~ 
eine Frage, die theoretisch bereits seit langem geklärt ist. 
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