§ )
mählich ausgearbeitet werden kann, und zwar zu-
erst für die Warengruppen, für die sie sich am
schnellsten einführen läßt.
3 Die so erzielte gemeinsameNomentlatur sollte in jedem
Stadium ihrer Ausarbeitung den verschiedenen Re-
ut t U
Bei dieser Gelegenheit sollte zugleich eine Erläuterung
der der Jollklassifizierung zugrunde liegenden Prin-
zipien und der Anordnuna der Vositionen erfolgen.
1 Falls die Annahme einer gemeinsamen Nomenklatur
für verschiedene wichtige Produktionszweige auf
(Grund der in den vorstehenden Absäten erwähnten
Untersuchung und Umfrage durchführbar erscheint,
bevor eine vollständige Nomenklatur festgesetzt ist,
sollte den Regierungen die Annahme dieser No-
menklatur im Wege einer diplomatischen Kon-
sereu! vuder auf andere Weise vorgeschlagen
werden.
Die Regierungen sollten sich durch zweiseitige oder
Kollektivverträge oder auf irgendeine andere Weise
verpflichten, diese gemeinsame Nomenklatur an-
t z ziehe gegen.
bringen.
~ Die Regierungen, die die gemeinsame Nomenklatur
angenommen haben, sollten sich verpflichten, deren
Wert nicht dadurch zu beeinträchtigen, daß sie will-
kürliche oder diskriminierende Spezifizierungen zum
Nachteil dritter Staaten anwenden.
Ungeachtet der obigen Bestimmungen ssollten die
Staaten nicht verpflichtet sein, in ihre Jolltarife alle
Unterabteilungen der gemeinsamen Nomentlatur
praktisch aufzunehmen, wobeiselbstverständlich voraus-
gesetzt wird, daß sie sich in der Klassifizierung, die sie
anwenden, nach den gemeinsam festgesezten Vor-
schriften über Einteilung und Beschreibung richten
werden.
: Um die Durchführung der Verpflichtungen zu sichern,
die die Staaten hinsichtlich der Nomenklatur ein-
gegangen sind, sollte der Völkerbund für die Ver-
öffentlichung, Benachrichtigung, freundfchaftliche Re-
gelung oder schiedsrichterliche Entscheidung Maß-
nahmen“ vorschlagen, die der Natur der Verpflich-
tungen nach annehmbar sind.
3. Stabilität der Zolltarife
Eines der schwersten Hindernisse für die Herstellung und
Entwicklung dauernder, sicherer Handelsbeziehungen
zwischen den Ländern ist die Veränderlichkeit der Tarife.
; Die Hauptursachen dieser Veränderlichkeit sind einer-
seits, wo die Zollgebühren in Papierwährung bezahlt
ß ; werden, in den Valutaschwankungen zu suchen und
andererseits in der Tatsache, daß die Jollautonomie es
den Staaten ermöglicht, ihre Zollgebühren selbst den
Staaten gegenüber abzuändern, mit denen sie Handels-
: ' abkommen gessschlossen haben.
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