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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
95. DIE FREMDEN VERKEHRS-
KOMMISSION DER BUNDESLÄNDER WIEN
UND NIEDERÖSTERREICH
Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien
und Niederösterreich wurde auf Grund eines Übereinkommens
der Ländesregierungen von Wien und Niederösterreich ge-
gründet. Das Übereinkommen wurde am 28. Februar 1926
unterzeichnet. Der Arbeitsausschuß der Kommission besteht aus
sieben Mitgliedern, von denen je drei der Wiener Stadtsenat als
Landesregierung und die Niederösterreichische Landesregierung,
eines die Wiener Messe-Aktiengesellschaft ernennt, welcher die
Geschäftsführung der Fremdenverkehrskommission obliegt.
Das von der Wiener Messe A.-G. ernannte Mitglied führt den
Vorsitz.
Aufgabe der Fremdenverkehrskommission ist die Hebung des
Reiseverkehrs aus dem Ausland und innerhalb der Republik
Österreich mit besonderer Berücksichtigung von Wien und
Niederösterreich. Ihr Sitz ist bei der Wiener Messe-Aktiengesell-
schaft, Wien VII., Museumstraße 1. Die Fremdenverkehrskom-
mission wird aber demnächst im Zentrum der Stadt ein Aus-
kunfts- und Kongreßbureau eröffnen, wo sowohl mündliche
wie schriftliche, den Fremdenverkehr und Kongreßveranstal-
tungen aller Art betreffende Auskünfte kostenlos erteilt werden.
Bis zur Eröffnung dieses Bureaus sind alle derartigen Anfragen
an die jetzige Adresse (VII., Museumstraße 1) zu richten.
Trotz der Kürze der Zeit hat die Fremdenverkehrskom-
mission der Bundesländer Wien und Niederösterreich seit ihrem
Bestehen eine außerordentlich rege und erfolgreiche Tätigkeit
im In- und Auslande entfaltet. Mit dem ihr von den beiden
Landesregierungen zur Verfügung gestellten Betrag wurden
Prospekte und Flugblätter hergestellt, Plakatausschreiben er-
lassen und zahlreiche Veranstaltungen in Wien und Nieder-