Full text: Völkerbund, Die Weltwirtschaftskonferenz

- HJ - --.. 
früher einfache und fruchtbare internationale Beziehungen 
gewährleistet waren. 
Das System der Nachkriegszeit beruhte in erster Linie 
auf den Jriedensverträgen oder auf sehr kurzfristigen 
zweiseitigen Abkommen. 
Außerdem wurden verschiedene Länder durch den Ju- 
sammenbruch einzelner Währungen, die Verschiedenheit 
der Produktionsbedingungen und die Jerrüttung der 
Preise veranlaßt, den Grundsatz der Meistbegünstigungs- 
klausel aufzugeben, seine Anwendung zu vielen Ein- 
schränkungen oder Bedingungen zu unterwerfen oder 
seine Wirksamkeit auf bestimmte Warengruppen oder 
Kontingente zu beschränken. 
Mit der zunehmenden Festigung der Währungen und 
der beschleunigten Rückkehr zu normalen Wirtschafts- 
verhältnissen wächst jezt in allen Völkern der Wunsch 
u stabilen Lezhslusten und die Abneigung gegen 
Diskriminierung jeder Art. 
Die uppen. des Systems langfristiger Ver- 
träge, welche Gleichheit der Behandlung gewährleistet, 
würde zweifellos ein entscheidender Schritt auf dem 
Wege zum Wiederaufbau der Welt sein. 
Zu diesem Jwecke ist es äußerst wünschenswert, die 
Meistbegünstigungsklausel im weitesten und unbeschränkten 
Sinne auszulegen. Das läßt sich durchaus damit ver- 
einen, daß in die einzelnen Verträge Sonderbesstimmungen 
mit Rücksicht auf die örtlichen Erfordernisse aufgenommen 
werden, wenn diese Bestimmungen nur unzweideutig ab- 
tte! sind und die Interesssen anderer Staaten nicht 
chädigen. 
Andererseits wird der Abschluß derartiger Handels- 
verträge durch die Vielfältigkeit der Anschauungen 
über bis Grundlage dieser Verträge unleugbar er- 
wert. 
Außerdem haben manche Länder die Ansicht vertreten, 
daß Jolltarife und Vertragsmethoden voneinander in 
hohem Maße abhängig sind, indem ungebührlich hohe 
Tarife oft auf die Vertragsmethoden zurückgewirkt und 
lektere ihrerseits häufig dazu geführt haben, daß die 
Zolltarife noch mehr erhöht wurden. 
Die Konferenz ist der Ansicht, daß diese Tatsachen im 
Hinblick auf den Abschluß möglichst umfassender und 
dauernder Verträge und auf die Verbesserung und Ver- 
einheitlichung der Methoden des Vertragsabschlusses 
sselbst ein unverzügliches Eingreifen der Regierungen 
erfordern. 
1. Die Konferenz hält deshalb die gegenseitige Ge- 
währung unbeschränkter Meistbegünstigung in bezug 
auf Zölle und Handelsbedingungen für eine wesent- 
liche Voraussetzung der freien und gesunden Ent- 
wicklung des zwischenstaatlichen Handels, und sie 
hält es im Interesse der Stabilität und Sicherheit 
des Handels für äußerst wünschenswert, die Meist- 
begünstigung für einen nicht zu kurzen Jeitraum 
durch Handelsverträge sicherzustellen. 
> Die Konferenz erkennt zwar an, daß jeder Staat 
selbst entscheiden muß, in welchen Fällen und in 
welchem Maße diese grundlegende Sicherung in 
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