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Eine gleiche Aufforderung wäre zweckmäßig zur Beschleunigung
der Inkraftsezung des im Jahre 1923 zu
Genf abgeschlossenen Abkommens über Zollförmlichkeiten?)).
Dieses Abkommen ist zwar nicht zum Zwecke
der Erleichterung des Transportwesens abgeschlossen
worden; dennoch würde es besonders günstig auf die
ungehinderte Abwicklung des Verkehrs einwirken.
Denn jede Vereinfachung der Jollförmlichkeiten verringert
wiederum die Möglichkeit von Diskriminierungen,
h: pes Handel und dem Transport selbst nachteilg
sind.
Die Anwendung solcher allgemeinen Abkommen reicht
ohne Zweifel in der Praxis nicht aus, um auf dem Gebiete
des Transportwesens -alle Diskriminierungen und
alle Hindernisse für den internationalen Handel auszuschalten.
In jedem einzelnen Zweige des Transportwesens
und in zahlreichen besonderen Fragen ist unmittelbare,
dauernde Zusammenarbeit zwischen den
verantwortlichen Fachleuten in den verschiedenen Ländern
erforderlich, und sie erfolgt übrigens auch in zufriedenstellender
Weise. Hier seien nur einige wenige
Beispiele angeführt: Der Internationalen Handelskammer
gehören Personen aus den am Transportwesen
interessierten Handelskreisen an. Der Internationale
Eisenbahnverband stellt eine ständige Verbindung zwischen
den europäischen und einigen asiatischen Eisenbahnverwaltungen
her, während die Völkerbundorganisation
für Verkehrswege und Durchgangsverkehr durch ihren
beratenden Fachausschuß und ihre Sonderausschüsse für
Bahntransport, Binnenschiffahrt, Häfen- und Seeschiffahrt
und Fuhrverkehr eine Jusammenarbeit insbesondere
zwischen amtlichen Regierungskreisen vermittelt.
Diese verschiedenen Stellen stehen untereinander
und mit den Stromverwaltungen der internationalen
Flüsse Europas sowie mit den großen internationalen
Verbänden der an der See- und Luftschiffahrt beteiligten
Unternehmen in enger Verbindung.
Es ist nicht möglich, hier alles zu erwähnen, was diese
verschiedenen Organisationen bereits geleistet haben oder
zur Zeit leisten, wenngleich diese Leistungen große Bedeutung
haben für die Beseitigung von Hindernissen und
von Diskriminierungsmaßnahmen, die den internationalen
Handel schädigen. Beachtenswert sind jedoch die Bemühungen
zur Förderung des Umlaufs an rollendem
Material und zur Normung der Eisenbahn-Nomenklatur
mit dem Ziele, die Verhandlungen und den Abschluß
von Abkommen über die Einführung internationaler
Eisenbahntarife zu erleichtern. Ahnliche Maßnahmen
werden auch getroffen, um größtmögliche Jusammenarbeit
zwischen den verschiedenen Transportarten zu
sichern und die Anwendung kombinierter Tarife zu fördern.
Beachtung verdient auch die schwierige und besonders
wichtige Aufgabe der Stromverwaltungen,
Maßnahmen vorzuschlagen zur Erleichterung des
Grenzverkehrs auf großen internationalen Wasserwegen
und zur Vereinfachung der Förmlichkeiten aller
Art, die die Bewegungsfreiheit der Schiffahrt und die
volle Ausnutzung der Flußhäfen beeinträchtigen. Endlich
wird die kommende Allgemeine Konferenz über
Verkehrsstraßen und Durchgangsverkehr, die im August
1) Siehe auch II-5: Zollförmlichkeiten.