entnahm, welche den nationalen Bedürfnissen entsprechen, die Ord-
nung, die Ruhe und die Sicherheit, sowohl für ein einzelnes Indi-
viduum, als auch für die Gesellschaft im Ganzen, zu schützen.
Die neue kriminale Gesetzgebung ist bestrebt, im Laufe
der Revolution die Vervollkommnung zu er-
langen, welche von den Juristen, die sich mit der Frage. der
Strafe beschäftigen, von den Kriminalisten und den Soziologen so
heiß erwünscht wird.‘
Sie sehen also, daß von dem konterrevolutionären Standpunkte
aus das rumänische Gesetz wirklich vollkommen ist.
Aber es sind nicht nur die Rumänen, die das Privilegium einer
solchen Gesetzgebung haben. Ich will nicht über Frankreich
sprechen, denn bis jetzt brauchte es nicht einmal eine solche Gesetz-
gebung, da es ein Gesetz von 1894 gegen die anarchistischen
Streiks besitzt, welches sehr kurz verfaßt ist. Und eben dank
dieser Kürze ist das Gesetz vollständig unklar und kann in allen
Fällen der revolutionären Agitation und Propaganda angewandt
werden. .
In Jugoslawien ist es genau dasselbe. Ein Gesetz vom
2, August 1921 bestraft die „kommunistische oder anarchistische
Agitation, sowie auch die Verbindung mit einer ausländischen Orga-
nisation”, Der S 18 des Gesetzes sieht für alle diejenigen, die der
Kommunistischen Partei angehören, die Enthebung von den be-
kleideten Aemtern und den Verlust der politischen Rechte vor.
Im September 1922 hat Ungarn einen Gesetzentwurf aus-
gearbeitet, welcher die Ordnung des Staates sichern soll. Nach seinem
ersten Paragraphen bestraft er die „Missetäter, die sich zu der Teil-
nahme an einer Aktion vorbereiten, deren Zweck der Umsturz der
gegenwärtigen Ordnung wäre",
In Amerika ist es dasselbe. Besonders interessant ist es,
daß, obgleich einige von den amerikanischen Staaten Gesetze in
diesem Sinne besitzen, sie doch sich genötigt fühlten, neuere Gesetze
auszuarbeiten. In Oregon wird durch das Gesetz vom 3. Februar
1919, in Pennsylvanien durch das Gesetz vom 15. März 1920, in
[daho durch ein solches vom 12. März 1919, in Arizona vom 2. Juli
1919, in Ost-Virginien vom 4, Dezember 1919, in Michigan vom
3. August 1920 usw, eine besonders schwere Strafe demjenigen auf-
erlegt, der das Verbrechen, die physische Gewalt, die Vernichtung
des Eigentums rühmt, der Mitglied einer Verbindung geworden ist,
die entweder die Revolution oder eine gewaltsame Demonstration
gegen die Staatsbehörden bezweckt, der das Lob der terroristischen
Akte ausspricht oder zu einer Gesellschaft gehört, die zu diesen
Zwecken organisiert ist.
Wir haben aber dieselbe Gesetzgebung in Japan, dessen Kri-
minalkodex ‚von 1910 dieselben Bestimmungen enthält.
Wir sehen also, sowohl im Westen als auch im Fernen Osten.
sowohl im Norden als auch im Süden suchen die Völker oder besser
gesagt die Regierungen die besten Mittel, um den „revolutionären
Verbrechen” vorzubeugen,
Einige: Vertreter am internationalen Kongreß in Brüssel (1926)
, erklärten, daß eben darin der charakteristische Zug des Kriminal-
IM