Full text: Völkerbund, Die Weltwirtschaftskonferenz

Die Diskussion hat gewisse gegensätzliche Anschauungen 
zutage gefördert und Vorbehalte der verschiedenen in 
Betracht kommenden Interessen und Länder hervor- 
tt U q fr hrt 
lichen Notwendigkeiten ergeben hat, zu einer prin- 
zipiellen Stellungnahme keine Veranlassung gibt, sondern 
daß sie eine Talsache darstellt, deren Entwicklung fest- 
zustellen ist, und die unter gleichen Umständen in der 
Praxis je nach dem Geiste, in dem diese Kartelle abge- 
ul.ige z." si tüttltrhatzicet 
von der Rücksicht auf das Gemeinwohl leiten lassen, gut 
oder schlecht genannt werden kann. 
Die Konferenz ist der Ansicht, daß die nationalen und 
internationalen Kartelle sich im allgemeinen beschränken 
auf solche Produktionszweige, die bereits zentralisiert, 
oder auf solche, die auf Massen- und Serienfabrikation 
eingestellt find. Man kann sie daher nicht als eine Organi- 
sationsform ansehen, die allein aus sich heraus geeignet 
ist, die Ursachen der Schwierigkeiten zu beseitigen, unter 
denen die Weltwirtschaft und besonders die europäische 
Wirtischaft leidet. 
In bestimmten Industriezweigen können sie jedoch 
unter gewissen Bedingungen und pchrhalten folgendes 
bewirken: systematischere Entwicklung der Produktion 
und Herabsezung der Unkosten durch bessere Aus- 
nutzung der bestehenden Produktionsmittel, rationellere 
Entwicklung neuerer Produktionsanlagen und zweck 
mäßigere Gruppierung der Unternehmungen. Ander- 
seits mildern sie unwirtschaftliche Konkurrenzkämpfe 
und vermindern die aus den Konjunkturschwankungen 
entstehenden Schäden. 
Auf diese Weise können sie der Arbeiterschaft eine große 
Stetigkeit der Beschäftigung und gleichzeitig der Ver- 
braucherschaft durch die Herabsezung der Gestehunas- und 
Verteilungskosten Vorteile bringen. 
Es wird allgemein anerkannt, daß somit gewisse 
Kartelle sowohl dem Produzenten wie dem Verbraucher 
und der Allgemeinheit Nuten bringen können. 
Anderseits ist die Konferenz der Ansicht, daß Kartelle, 
wenn sie monopolistische Bestrebungen und die Anwendung 
von »ungesunden Geschäftsmethoden« unterstützen, den 
technischen Fortschritt der Produktion hemmen und Ge- 
fahren für die berechtigten Interessen wichtiger sozialer 
(Hruppen und gewisser Länder in sich schließen können. 
Die Konferenz ist daher der Ansicht, daß die Kartelle 
auf keinen Jall künstliche Preissteigerungen hervorrufen 
dürfen, die den Verbrauchern zur Last fallen würden 
und daß sie die Interessen der Arbeiterschaft in ange- 
messener Weise berücksichtigen müsssen. Außerdem darf 
die Kartellierung weder bezwecken noch bewirken, daß die 
Versorgung irgendeines Landes mit Rohstoffen und 
lebenswichtigen Bedarfsgegenständen beschränkt wird. 
Ebensowenig darf sie in willkürlicher Weise ungleiche Be- 
dingungen schaffen für die verarbeitenden Industrien der 
verbrauchenden und der erzeugenden Länderoder für andere 
Q.
	        
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