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Fabriken in Flandern und Deutschland (Barmen), das Verbot der
Ausfuhr schlesischer Garne!), der Stillstand des Handels nach Ost-
und Westindien schädigten alle diese Manufakturen außerordent-
lich und nötigten sie zu erheblicher Beschränkung ihrer Produktion.
Denselben Weg nahmen auch die Färbereien für Seide und Garn,
die mit der Textilfabrikation und der von der Ostindischen Kom-
pagnie betriebenen Einfuhr des Indigo?) aufkamen und mit ihrem
Rückgang verfielen. Um 1743 zählte man 27 Färbermeister mit
ca. 80 Knechten, 40 Jahre später nur noch 15 mit 35 Gehilfen.
Die Haarlemer Färbereien arbeiteten auch für Amsterdamer Fabri-
ken, was die Amsterdamer vergeblich zu verhindern suchten.
Wie an anderen Orten, so hat man auch in Haarlem ver-
sucht, durch künstliche Mittel dem Verfall der Industrie Einhalt
zu gebieten. In der Mitte des 18. Jahrhunderts ordnete auf Wunsch
der Fabrikanten die städtische Regierung an, daß die Insassen
der milden Stiftungen nur inländische Stoffe zu tragen hätten;
außerdem wurde jetzt die Zulassung zur Fabrikation strenger als
bisher von der Zugehörigkeit zu den Gilden abhängig gemacht,
überhaupt die zünftlerische Abgeschlossenheit, soweit die Produk-
tion in Betracht kam, schärfer betont; 1755 wurde weiter das
Packen von Leinwand, die nicht innerhalb der Stadt fabriziert
war, das Packen und die Ausfuhr von Geräten und Werkzeugen
streng verboten?). Ferner schrieb man Prämien aus auf die Her-
stellung gewisser Textilfabrikate oder gewisser Färbungen, die man
bisher noch nicht in der Qualität wie im Orient hatte herstellen
können, so das Rotfärben der Gaze. Diese Bestrebungen positiver
und negativer Art hatten doch nur geringen Erfolg. Die Sucht,
sich in fremde Stoffe zu kleiden, ließ sich durch solche Vorschriften
nicht austreiben; und das strengere Verfahren im Zunftwesen war
ganz ungeeignet, die auswärtige Konkurrenz zu beseitigen. Die
ausgelobten Prämien führten zu einigen guten Ergebnissen. Eine
wichtige Folge dieser Bewegung war die im Jahre 1750 stattfindende
Errichtung ‚der „Hollandsche , Maatschappl] van
Wetenschappen‘“‘ in Haarlem, der ersten ihrer Art in den
1) Über diese Verbote von 1759 und 1765 vgl. Zimmermann, Leinen-
gewerbe, S. 109, 122.
2) Vgl. hierüber Koenen, Voorlezingen, S. 94f.
3 Allan IV, S. 6131.