Fabrikant Pierre Baille erhielt die Erlaubnis, 240 Kinder, die
dem Waisen- und Almosenhaus entnommen waren, in seinen Manu-
fakturen zu beschäftigen!). Die Vorschriften, die ihm zu diesem
Zweck gemacht wurden, lauten verständig und sprechen für die
Sorgfalt, mit der man diese doch noch ungewohnte Angelegenheit
behandelte. Auch in anderen Betrieben wurde die Kinderarbeit
jetzt Regel; in Rotterdam lieferte das Waisenhaus Arbeitskräfte?).
Seitdem ist die Kinderarbeit aus gewissen Industrien nie ver -
schwunden.
Die Arbeitszeit war lang; ein zwölfstündiger Arbeitstag
war nicht selten; so galt er um 1661 in der Amsterdamer Tuch-
industrie®). Sonntagsarbeit war teilweise verboten, teilweise mit
Rücksicht auf die ‚„negotie‘“ zugelassen‘). Die Stetigkeit der
Arbeit war gering.
Die Produktionsweise war noch im wesentlichen
handwerksmäßig und bewegte sich im Kleinbetriebe; die Ausbil-
dung der Maschinen lag noch in den ersten Anfängen. Erst lang-
sam förderte die Verbesserung der Werkzeuge und Maschinen, die
Einführung von Walkmühlen, Walzen usw. die Produktion; nur
in wenigen Wirtschaftszweigen, die wir schon erwähnten, drang
eine fabrikmäßige Organisation und Arbeitsweise durch.
Die Löhne der Arbeiter waren wohl im allgemeinen nich t
schlecht; außerhalb des Landes galten sie als hoch°) und wur-
den deshalb vielfach als Grund für den Niedergang der holländischen
Industrie angeführt. Von Lohnstreitigkeiten vernimmt
man verhältnismäßig selten. Übermäßig langer Arbeit
war der Holländer nicht geneigt, und die grobe Arbeit überließ er
gern Fremden. Die Obrigkeit hielt sich allen diesen Dingen
gegenüber im allgemeinen zurück; nur selten trat sie vermittelnd
van Nierop, Stukken betr. d. nijverheid, S. 166 ff. (Econ. Hist.
Jaarboek VII).
ÖPringsheim, aa. 0. S. 55; vgl. oben S. 98.
3 Pringsheim, 5S. 50; Kernkamp, _—Droogscheerders-Synode,
S. 284; über Frauenarbeit in der Papierindustrie vgl. oben. 5S. 137.
%.Kernkamp, a. allQ.
5) Brugmans, Handel en nijverheid S. 229; Löhne von Arbeitern teilt
Pringsheim, Beiträge S. 50ff. mit; ferner Kernkam p, Droogscheerders-
Synode S. 284; darnach betrug der Taglohn für die Amsterdamer Tucharbeiter
1648: 18, 1661: 18—21, 1682: 24 Stüver.
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