Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

-- 1.5 — 
Im inneren Betriebe der holländischen Schiffahrt vollzog sich 
in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts allmählich insofern 
ein Wandel, als nun die Loslösung der Reederei vom 
Handel mehr und mehr zum Ausdruck kam. Der Kaufmann 
war nicht mehr regelmäßig auch der Befrachter des eigenen Schiffes; 
er überließ seinem mit fremdem Schiffe fahrenden Beauftragten 
die Sorge für den Verkauf der Waren. Damit hing dann zusammen 
die Loslösung der Reedereivomeigenen Lande: 
die holländische Schiffahrt nahm, nicht mehr an den eigenen Waren- 
handel gebunden, ohne Rücksicht auf das Heimatland ihren Weg 
von fremden Häfen nach anderen fremden Häfen; es bildete sich 
die freielFrachtfahrt aus. Die Schiffer oder die mit- 
fahrenden Kargadöre bestimmten über diese Fahrten; die bessere 
Postverbindung schuf eine größere Unabhängigkeit von den aus- 
wärtigen Faktoreien‘). 
Diesdirekte Belastung der Schiffahrt war 
nicht allzu drückend. Die Konvoy- und Lizentgelder 
waren eine Belastung des Handels, sie trafen den Warenumsatz. Da- 
gegen wurde die Schiffahrt durch das Lastgeld getroffen, das 
z. B. 1599 für die erste Seexpedition gegen Spanien erhoben und 
auf die ganze Schiffahrt gelegt wurde, doch unter Abstufung der 
verschiedenen Fahrten?). Seit 1623 erscheint ein Lastgeld, das auf 
der Levante- und Mittelmeerfahrt ruhte, später auch auf der nordi- 
schen und Ostseefahrt®). Diese Lastgelder, die bisher als außer- 
ordentliche Abgaben galten und nur für bestimmte Fahrten er- 
hoben wurden, bezeichnete man von 1725 ab als ordentliche Steuern. 
Bezahlt wurde das Lastgeld von allen Schiffen beim Aus- und Ein- 
gang, aber nur einmal im Jahre; man verband die Zahlung mit dem 
Seepaß, der jährlich einmal genommen werden mußte*). In der 
Mitte des 17. Jahrhunderts war die Abgabe hoch, nämlich ı fl. per 
Last bei der Ein-, !/, fl. bei der Ausfahrt; 1725 betrug sie für alle 
Schiffe 5 Stüver beim Aus- und 10 beim Eingang. Ferner kam in 
Betracht das „Veilgelad‘“, das meist mit dem Lastgeld ver- 
bunden war, auch seit 1652 stets mit ihm zusammen genannt 
') Diferee, Geschiedenis, S. 346 f. 
?) Sickenga, Bijdrage, S.'155 f. 
®) Becht, S. 1644.35 Sickenga, S. 134. 
*) Sickenga, S. 156; Serionne, S. 506. 
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