Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

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ihm sehr fern lag, eine Macht wie die Niederlande weiterhin über 
die Ostsee schalten und walten zu sehen. Als man in den Nieder- 
landen das für den Seeschutz erhobene ‚‚Veilgeld‘““!) nicht nur von 
niederländischen, sondern auch von fremden Schiffen, die nieder- 
ländische Häfen verließen, forderte, dehnte Schweden die differen- 
tielle Behandlung, die es nichtschwedischen Schiffen schon seit 
1634 angedeihen ließ, 1645 auf alle Schiffe aus, die schwedischen 
Untertanen gehörten, aber im Ausland gebaut waren, was nament- 
lich die zahlreichen in den Niederlanden gebauten Schiffe und da- 
mit den dortigen Schiffbau traf?). Die machtvolle Stellung, die 
Schweden mit Hilfe der Niederlande jetzt in der Ostsee erreicht 
hatte, gab ihm den Mut zur Verwirklichung des Planes, den ge- 
fährlichsten Konkurrenten, die Niederlande, ganz aus der Ostsee 
zu verdrängen. Das nötigte die Niederlande, sich wieder Däne- 
mark zu nähern, das gleichzeitig sein altes Verhältnis zu Spanien 
und Karl I. von England aufgab?). Die bedeutende Stärkung 
Schwedens durch den Westfälischen Frieden, der ihm abermals 
eine Reihe guter Häfen in der Ostsee verschaffte, verbesserte das 
Verhältnis zu den Niederlanden nicht; ein zwischen diesen und 
Dänemark 1649 abgeschlossenes Defensivbündnis und ein Zoll- 
vertrag waren das Ergebnis dieser Verhältnisse. Insbesondere der 
Zollvertra g ist hierfür uns von Interesse. Er bestimmte, 
daß niederländische Schiffe mit Ladung durch Sund und Belt un- 
gehindert und ohne Zollpflicht passieren dürften; niederländische 
Waren in fremden Schiffen sollten dagegen dem Zoll unterworfen 
sein; auch versprach Dänemark, keiner anderen, jetzt zollpflichtigen 
Nation die Zollfreiheit zu gewähren. Dafür zahlten die Niederlande 
an Dänemark jährlich auf die Dauer von 36 Jahren 350 000 fl. 
(140 000 Rthir.),, außerdem sogleich ‘ einen Vorschuß von 
100000 ARthlr. und nach Auswechslung der Ratifikation 
abermals 200 000 Rthlr.*). In den Niederlanden besann man 
sich lange, ob man diesen Vertrag, der den Sundzoll gleichsam 
nn 1) Über dieses vgl. Becht, Statist. gegevens, 5. 174 ff.; vgl. oben S. 165. 
2?) Kernkamp, S. 248f. 
) Kernkamp, 5S. 250 ff. 
% van der Hoecvenk WS. 951 Über die Verrechnung des Dänemark 
gegenüber abgelösten, den niederländischen Schiffen im Ostseeverkehr aber durch 
eine Sonderbelastung auferlegten Sundzolles vgl. van der Hoeven, S 106 1.: 
Sickenga, Bijdrage, S. 1451f.; Becht, 5. 158 ff. 
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