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ihm sehr fern lag, eine Macht wie die Niederlande weiterhin über
die Ostsee schalten und walten zu sehen. Als man in den Nieder-
landen das für den Seeschutz erhobene ‚‚Veilgeld‘““!) nicht nur von
niederländischen, sondern auch von fremden Schiffen, die nieder-
ländische Häfen verließen, forderte, dehnte Schweden die differen-
tielle Behandlung, die es nichtschwedischen Schiffen schon seit
1634 angedeihen ließ, 1645 auf alle Schiffe aus, die schwedischen
Untertanen gehörten, aber im Ausland gebaut waren, was nament-
lich die zahlreichen in den Niederlanden gebauten Schiffe und da-
mit den dortigen Schiffbau traf?). Die machtvolle Stellung, die
Schweden mit Hilfe der Niederlande jetzt in der Ostsee erreicht
hatte, gab ihm den Mut zur Verwirklichung des Planes, den ge-
fährlichsten Konkurrenten, die Niederlande, ganz aus der Ostsee
zu verdrängen. Das nötigte die Niederlande, sich wieder Däne-
mark zu nähern, das gleichzeitig sein altes Verhältnis zu Spanien
und Karl I. von England aufgab?). Die bedeutende Stärkung
Schwedens durch den Westfälischen Frieden, der ihm abermals
eine Reihe guter Häfen in der Ostsee verschaffte, verbesserte das
Verhältnis zu den Niederlanden nicht; ein zwischen diesen und
Dänemark 1649 abgeschlossenes Defensivbündnis und ein Zoll-
vertrag waren das Ergebnis dieser Verhältnisse. Insbesondere der
Zollvertra g ist hierfür uns von Interesse. Er bestimmte,
daß niederländische Schiffe mit Ladung durch Sund und Belt un-
gehindert und ohne Zollpflicht passieren dürften; niederländische
Waren in fremden Schiffen sollten dagegen dem Zoll unterworfen
sein; auch versprach Dänemark, keiner anderen, jetzt zollpflichtigen
Nation die Zollfreiheit zu gewähren. Dafür zahlten die Niederlande
an Dänemark jährlich auf die Dauer von 36 Jahren 350 000 fl.
(140 000 Rthir.),, außerdem sogleich ‘ einen Vorschuß von
100000 ARthlr. und nach Auswechslung der Ratifikation
abermals 200 000 Rthlr.*). In den Niederlanden besann man
sich lange, ob man diesen Vertrag, der den Sundzoll gleichsam
nn 1) Über dieses vgl. Becht, Statist. gegevens, 5. 174 ff.; vgl. oben S. 165.
2?) Kernkamp, S. 248f.
) Kernkamp, 5S. 250 ff.
% van der Hoecvenk WS. 951 Über die Verrechnung des Dänemark
gegenüber abgelösten, den niederländischen Schiffen im Ostseeverkehr aber durch
eine Sonderbelastung auferlegten Sundzolles vgl. van der Hoeven, S 106 1.:
Sickenga, Bijdrage, S. 1451f.; Becht, 5. 158 ff.
IS