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in möglichster Ausdehnung die betreffenden Unternehmungen in die
Hand nehmen und sie damit der Privatspekulation entziehen, Ganz
unzweifelhaft ist dieses in vielen Fällen erwünscht und in der neueren
Zeit gerade in Deutschland in erheblicher Ausdehnung auch geschehen.
Man braucht nur an die Uebernahme der Eisenbahnen durch den Staat
zu erinnern, wie an die Durchführung von Straßenbahnen, Gas- und
alektrischen Anstalten, Wasserwerken und dergleichen durch die Städte,
die im allgemeinen von großem Erfolge begleitet gewesen sind. Aber
all die Unternehmungen, die dabei in Betracht kommen, sind gerade
solche, bei denen auch die Form der Aktiengesellschaft anerkannter-
maßen ohne jeden Nachteil ist, wo also durch dieses Vorgehen den
erwähnten Uebelständen des Aktienwesens kein Abbruch geschieht,
während jetzt allgemein wohl anerkannt ist, daß für sonstigen gewerb-
üichen Betrieb sich Staat und Gemeinde noch weniger eignen als die
Aktiengesellschaft; und nur sehr selten sind weitergehende Anstalten,
hie und da Bierbrauereien, Bäckereien mit nachhaltigem Erfolge von
Gemeinden betrieben. Gerade von Unternehmungen solcher Art werden
die Aktien aber auch nicht zur Börsenspekulation zu verwerten sein,
da sie weniger Kursschwankungen unterworfen sind.
Dazu kommt, daß keineswegs in allen Städten, namentlich in
kleinen Gemeinden, bei dem Magistrat und gar der Stadtverordneten-
versammlung die Intelligenz und das richtige Verständnis vorauszu-
zetzen sind, um ein rechtzeitiges Inangriffnehmen der erwähnten Ein-
richtungen und eine sachgemäße Verwaltung voraussetzen zu können.
Die Furcht, Schulden zu machen, entgegenstehendes Interesse bei
einzelnen maßgebenden Mitgliedern, persönliche Rivalität zeigen sich
sehr häufig als unüberwindliche Hemmnisse für ein zeitgemäßes Vor-
gehen durch die Gemeinde selbst, so daß es eine Wohlthat sein
kann, wenn die Sache durch eine Aktiengesellschaft in die Hand ge-
nommen wird.
Es ist deshalb eine angemessene Einengung des Aktienwesens
von Staat und Gemeinde durch eigene Unternehmungen nicht zu er-
warten, und besonders nicht da, wo sie am meisten wünschenswert ist.
Die Gründungsthätigkeit.
Nach Engel’s Berechnungen sind in Preußen gegründet worden:
vor 1800 6 Gesellschaften mit 1.40 Mill. Mk. Kapital
zon 1801—1825 16 N „3486 „ 0.
„ 1826—1850 102 5 5 68749 5 02}
” 1851—1870 336 N x 2581,88 2 02?
"n Deutschland?) wurden gegründet:
Gesellschaften Kapital Mill. Mk.
a 757
1478
544
106
871
872
873
1874
875
1876
1877
1878
1879
1880
A
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7
99
Statistik.
1) Nach v. d. Borght im Handwb. d. Staatsw., dem deutschen Oekonomist
ınd Chronik der Jahrb. £ Nationalökonomie.