Full text: Nationalökonomie (Teil 1)

297 
in möglichster Ausdehnung die betreffenden Unternehmungen in die 
Hand nehmen und sie damit der Privatspekulation entziehen, Ganz 
unzweifelhaft ist dieses in vielen Fällen erwünscht und in der neueren 
Zeit gerade in Deutschland in erheblicher Ausdehnung auch geschehen. 
Man braucht nur an die Uebernahme der Eisenbahnen durch den Staat 
zu erinnern, wie an die Durchführung von Straßenbahnen, Gas- und 
alektrischen Anstalten, Wasserwerken und dergleichen durch die Städte, 
die im allgemeinen von großem Erfolge begleitet gewesen sind. Aber 
all die Unternehmungen, die dabei in Betracht kommen, sind gerade 
solche, bei denen auch die Form der Aktiengesellschaft anerkannter- 
maßen ohne jeden Nachteil ist, wo also durch dieses Vorgehen den 
erwähnten Uebelständen des Aktienwesens kein Abbruch geschieht, 
während jetzt allgemein wohl anerkannt ist, daß für sonstigen gewerb- 
üichen Betrieb sich Staat und Gemeinde noch weniger eignen als die 
Aktiengesellschaft; und nur sehr selten sind weitergehende Anstalten, 
hie und da Bierbrauereien, Bäckereien mit nachhaltigem Erfolge von 
Gemeinden betrieben. Gerade von Unternehmungen solcher Art werden 
die Aktien aber auch nicht zur Börsenspekulation zu verwerten sein, 
da sie weniger Kursschwankungen unterworfen sind. 
Dazu kommt, daß keineswegs in allen Städten, namentlich in 
kleinen Gemeinden, bei dem Magistrat und gar der Stadtverordneten- 
versammlung die Intelligenz und das richtige Verständnis vorauszu- 
zetzen sind, um ein rechtzeitiges Inangriffnehmen der erwähnten Ein- 
richtungen und eine sachgemäße Verwaltung voraussetzen zu können. 
Die Furcht, Schulden zu machen, entgegenstehendes Interesse bei 
einzelnen maßgebenden Mitgliedern, persönliche Rivalität zeigen sich 
sehr häufig als unüberwindliche Hemmnisse für ein zeitgemäßes Vor- 
gehen durch die Gemeinde selbst, so daß es eine Wohlthat sein 
kann, wenn die Sache durch eine Aktiengesellschaft in die Hand ge- 
nommen wird. 
Es ist deshalb eine angemessene Einengung des Aktienwesens 
von Staat und Gemeinde durch eigene Unternehmungen nicht zu er- 
warten, und besonders nicht da, wo sie am meisten wünschenswert ist. 
Die Gründungsthätigkeit. 
Nach Engel’s Berechnungen sind in Preußen gegründet worden: 
vor 1800 6 Gesellschaften mit 1.40 Mill. Mk. Kapital 
zon 1801—1825 16 N „3486 „ 0. 
„ 1826—1850 102 5 5 68749 5 02} 
” 1851—1870 336 N x 2581,88 2 02? 
"n Deutschland?) wurden gegründet: 
Gesellschaften Kapital Mill. Mk. 
a 757 
1478 
544 
106 
871 
872 
873 
1874 
875 
1876 
1877 
1878 
1879 
1880 
A 
4 
7 
99 
Statistik. 
1) Nach v. d. Borght im Handwb. d. Staatsw., dem deutschen Oekonomist 
ınd Chronik der Jahrb. £ Nationalökonomie.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.