Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

sein. Das für die Auslosung erforderliche Personal ist 
vom Hauptbüro nach Vereinbarung mit der Kontrolle 
der Reichspapiere namhaft zu machen. Bei der 
zweiten und den späteren Auslosungen werden die 
Leitung und das Personal nach Beendigung der 
Ziehung aus einem Ziehungsrad abgelöst. 
Erst unmittelbar vor der Ziehung sind aus der Ge- 
samtzahl der als Ziehungsbeamte namhaft gemachten 
Personen für jedes Ziehungsrad zwei Ziehungs- 
beamte vom Leiter der Ziehung durch das Los zu be- 
stimmen. 
An der Ziehung sollen keine Beamte teilnehmen, 
die die Prüfung der Losnummern vorgenommen haben 
(vgl. 8 5 Abs. 2). 
82 
Vor Beginn der ersten, zweiten und dritten Teil- 
ziehung der ersten Auslosung findet das Einschütten 
der Lose statt. 
83. 
Der Leiter hat das Einschütten der Lose und die 
richtige Ausführung der Ziehung zu überwachen. Er 
hat die erforderlichen Anordnungen zu treffen und 
bei einer Störung im Verlaufe der Ziehung zu be- 
stimmen, ob diese fortzusetzen oder ob sie abzubrechen 
und die Entscheidung der Reichsschuldenverwaltung 
einzuholen ist. 
54 
Ort und Zeit der Ziehungen werden vorher im 
Reichsanzeiger bekanntgemacht und dem _Reichs- 
schuldenausschusse schriftlich mitgeteilt’). 
Das Einschütten der Lose und die Ziehungen finden 
öffentlich statt. Die Türen zum Ziehungssaal sollen 
jedoch vor dem Beginne der Ziehung geschlossen und 
jedesmal nach der Ziehung von je 100 Losen zum Ein- 
A Slam der Zuschauer auf kurze Zeit geöffnet 
werden. 
8 5. 
Der Ziehungssaal ist von der Kontrolle der Reichs- 
papiere herzurichten. Diese übergibt dem Leiter die 
*) Die letzte (3.) Ziehung der Auslosungsrechte ist Im Reichs- 
anzeiger Nr. 213 vom 12. September 1928 bekanntgegeben worden. 
108
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.