Full text : Holländische Wirtschaftsgeschichte

mit Raasegeln gewährt war; das der Zufuhr, nach dem nur vor dem
15. Juli Hering in der See an Jagers abgegeben wurde und vor
diesem Tage keine Büse mit angebrochener Ladung nach Hause
segeln durfte; die „„Vereeniging‘“ hatte also die Beschränkung der
Zufuhr von Salzheringen in den ersten drei Fangwochen in ihrer
Hand; endlich das Verkaufsmonopol der ‚Vereeniging‘‘, der alle
Reeder von Büsen unter Gefahr des Verlusts der Prämien angehörten.
 Überdies besaßen die Küstenschiffer (Bomschuiten) ein
absolutes Monopol für das „Steuren‘“!) des Herings zur Bücklingsräucherei.
 Dieses in sich abgerundete System, das durch die Einfuhrverbote
 und Prämien noch eine Verstärkung erfuhr, setzte,
wie begreiflich, den holländischen Heringsschiffer völlig außerstande,
 mit den fremden Fischern auf den auswärtigen Märkten
zu konkurrieren. Die Statistik zeigte auch eine sehr laue Entwicklung;
in den 40 Jahren von 1814—1853 blieb die holländische Salzheringsfischerei
 fast ganz unverändert; sie hielt sich trotz mancher
Schwankungen -im wesentlichen auf derselben Stufe?). Nach den
bestehenden Verhältnissen war das völlig begreiflich; ein ansehnlicher
 Teil des gefangenen Herings wurde gar nicht gesalzen, d. h.
nicht auf die vorteilhafteste Weise zubereitet, nur um die Preise
des anderen Teils nicht zu drücken. Die ‚„Vereeniging‘“ wirkte der
Entwicklung des Heringsfanges sowohl durch die Tendenz der Preisbeeinflussung
 wie durch die Hinauftreibung des Erstehungspreises
entgegen; die Verwaltungs- und Packhauskosten der ‚,Vereeniging““
waren so hoch, daß sie nicht selten den Genuß der Prämie aufwogen
 und manche Reeder bestimmten, ihr fern zu bleiben; allerdings
 war sie für viele als Geldgeber oder Agent unentbehrlich.
Günstiger als der Ertrag des Salzheringsfanges gestaltete sich die
Steurheringsfischerei, aus der die geräucherten Bücklinge hervorgingen;
 ihr Fang stieg von 4242 000 Stück im Jahre 1823 auf
23 433 000 im Jahre 1853; während 1823 hierbei 35 Schuten tätig
waren, beschäftigten sich 1853 mit diesem Fang 118 Schuten®).
Langsam trat dann um die Mitte des Jahrhunderts der Wandel
ein, wenn auch gerade auf diesem Gebiete überaus schwer die pro-1)
 Das „Steuren‘“ bestand in einem Bestreuen des Herings mit Salz, was ihn
konservierte, bis er in den Rauchfang zum Räuchern gelangte.
2) Die Liste bei Beaujon, S. 329.
3) Die Statistik bei Beaujon, S. 330.

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