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Unter den Nebeneinnahmen steht der Nebenverdienst des
Mannes mit 1,88 v. H. der Einnahmen an erster Stelle. 1,10 v. H. der
Nebeneinnahmen erwarb die Frau, und 0O,40 v. H. stammten aus Ver—
mietungen, sowie O,45 v. H. aus Verdienst der Kinder. Das
sind 3,83 v. H. der Gesamteinnahmen, die aus Arbeitsverdienst herrühren.
Im Vergleich zu den Arbeitern, die in der Regel diese Nebeneinnahmen
mehr in Anspruch nehmen, ist das freilich nicht viel. Z. B. bezogen die im
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Jahre 1907 untersuchten Arbeiterfamilien 11,8 v. H. ihrer Einkommen
aus diesen Quellen, und zwar 2,2 v. H. durch Nebenarbeit des Mannes, 4,3
v. H. durch Arbeit der Ehefrau, 2,4 v. H. durch Arbeit der Kinder und 2,9
v. H. durch Untervermietung. Der Kaufmannsgehilfe kann diese Art Neben⸗
einnahmen, so sehr ihn die Notdurft dazu zwingen mag, aus Standesrück—
sichten nicht weiter vergrößern. Weder er noch seine Ehefrau können in dem
Maße, wie im Arbeiterhaushalt, Nebenerwerb aller Art übernehmen. Die
Kinder genießen vielfach eine bessere Erziehung und verdienen erst spät selbst
mit. Auch zu Vermietungen ist der Kaufmannsgehilfe weniger geneigt. Es
ist aber immerhin erstaunlich, daß die genannten Einnahmequellen in dem
dargelegten Umfange benutzt wurden. Sie erscheinen zudem aus zwei Grün⸗
den noch etwas zu niedrig, da die Haushaltungen mit mitverdienenden Kin⸗
dern, welche ihr Gehalt zum großen Teil außerhalb der Hauswirtschaft ver—
ausgaben, sowie die Haushaltungen, in denen die Ehefrau einen Mittags—⸗
tisch unterhält, wie schon erwähnt, bei der Beurteilung ausscheiden mußten.
Da die Möglichkeit eines Nebenverdienstes aus Nebenarbeit notwendiger⸗
weise beschränkt war, wurden in starkemn Maße Darlehen, Spar—
entnahmen und die Unterstützung der Eltern beansprucht.
Vor allem verdient die Verschuldung Beachtung, die sich wie ein roter
Faden durch fast alle Haushaltungsbücher hindurchzieht. Die Darlehns—
nahme betrug im Durchschnitt aller Wirtschaftsrechnungen 1,13 v. H. der