fullscreen: Der Haushalt des Kaufmannsgehilfen

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Unter den Nebeneinnahmen steht der Nebenverdienst des 
Mannes mit 1,88 v. H. der Einnahmen an erster Stelle. 1,10 v. H. der 
Nebeneinnahmen erwarb die Frau, und 0O,40 v. H. stammten aus Ver— 
mietungen, sowie O,45 v. H. aus Verdienst der Kinder. Das 
sind 3,83 v. H. der Gesamteinnahmen, die aus Arbeitsverdienst herrühren. 
Im Vergleich zu den Arbeitern, die in der Regel diese Nebeneinnahmen 
mehr in Anspruch nehmen, ist das freilich nicht viel. Z. B. bezogen die im 
das Einkommen des Kaufmannsgehilfen 
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I Gehalt 90 1 
Jahre 1907 untersuchten Arbeiterfamilien 11,8 v. H. ihrer Einkommen 
aus diesen Quellen, und zwar 2,2 v. H. durch Nebenarbeit des Mannes, 4,3 
v. H. durch Arbeit der Ehefrau, 2,4 v. H. durch Arbeit der Kinder und 2,9 
v. H. durch Untervermietung. Der Kaufmannsgehilfe kann diese Art Neben⸗ 
einnahmen, so sehr ihn die Notdurft dazu zwingen mag, aus Standesrück— 
sichten nicht weiter vergrößern. Weder er noch seine Ehefrau können in dem 
Maße, wie im Arbeiterhaushalt, Nebenerwerb aller Art übernehmen. Die 
Kinder genießen vielfach eine bessere Erziehung und verdienen erst spät selbst 
mit. Auch zu Vermietungen ist der Kaufmannsgehilfe weniger geneigt. Es 
ist aber immerhin erstaunlich, daß die genannten Einnahmequellen in dem 
dargelegten Umfange benutzt wurden. Sie erscheinen zudem aus zwei Grün⸗ 
den noch etwas zu niedrig, da die Haushaltungen mit mitverdienenden Kin⸗ 
dern, welche ihr Gehalt zum großen Teil außerhalb der Hauswirtschaft ver— 
ausgaben, sowie die Haushaltungen, in denen die Ehefrau einen Mittags—⸗ 
tisch unterhält, wie schon erwähnt, bei der Beurteilung ausscheiden mußten. 
Da die Möglichkeit eines Nebenverdienstes aus Nebenarbeit notwendiger⸗ 
weise beschränkt war, wurden in starkemn Maße Darlehen, Spar— 
entnahmen und die Unterstützung der Eltern beansprucht. 
Vor allem verdient die Verschuldung Beachtung, die sich wie ein roter 
Faden durch fast alle Haushaltungsbücher hindurchzieht. Die Darlehns— 
nahme betrug im Durchschnitt aller Wirtschaftsrechnungen 1,13 v. H. der
	        
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