Full text : Die Krankenversicherung

—— 147
Versicherungsträger. Sie hätten alle um die Aufnahme
ansuchenden Arbeitnehmer aufzunehmen und ihnen ein
Mindestmass an Krankenhilfe zu gewährleisten ; der Beitritt
 schlechter und das Fernbleiben guter Risiken könnte
das finanzielle Gleichgewicht der Versicherungsträger
gefährden. Da andererseits die Prämie, um nicht ausschliessend
 zu wirken, ein bestimmtes Höchstmass nicht
überschreiten dürfte, müsste materielle Staatshilfe gewährt
 werden. So käme man zu einem System der
Staatsbürgerversorgung. Weitere Einwände sind zu erheben.
 Es ist fraglich, ob das vorstehend entworfene
System zu einer Verallgemeinerung der Versicherung
namentlich unter den gering entlohnten und des Versicherungsschutzes
 besonders bedürftigen Arbeitnehmern beitragen
 würde. Endlich ist zu fragen, ob eine solche Verpflichtung,
 selbst wenn sie vollständig erfüllt wäre, annähernd
 gleiche Mittel erfordern würde in Staaten, wo
nahezu die Gesamtheit der Arbeitnehmer versichert wäre,
und in jenen, wo die Krankenkassen nur eine geringe
Anziehungskraft auf die Arbeitnehmer auszuüben vermöchten.

Dritte Lösung. — Eine dritte Lösung könnte als Abart
der vorstehenden ins Auge gefasst werden. Die Verpflichtung
 der Mitgliedstaaten würde lediglich darin bestehen.
freiwillig gebildete Versicherungseinrichtungen zu fördern.
Die Mitgliedstaaten wären nicht gehalten, die Schaffung
von Versicherungseinrichtungen zu bewirken, sondern sie
könnten sich darauf beschränken, bestehende Einrichtungen
 zu unterstützen und die Gründung neuer Einrichtungen
 zu erleichtern. Um der materiellen Staatshilfe
teilhaftig zu werden, hätten die Versicherungseinrichtungen
 Beitrittsanmeldungen von Angehörigen bestimmter
Arbeitnehmergruppen entgegenzunehmen‘ und den Versicherten
 ein Mindestmass von Krankenhilfe zu gewährleisten.

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.