Full text: Die Krankenversicherung

EB 
So werden unter dem Ausdruck Heimarbeiter wirt- 
schaftlich verschiedene Bevölkerungsgruppen zusammen- 
gefasst. Aus dieser Verschiedenheit ergibt sich auch 
die nicht einheitliche. Stellung der Heimarbeiter in 
2 der Krankenversicherung. Die überwiegende Mehrheit 
N der obligatorischen Krankenversicherungsgesetze erklärt 
e die Heimarbeiter für versicherungspflichtig. Im Einzelnen 
e bestehen erhebliche Besonderheiten. So können z. B. 
Y nach dem britischen Gesetz bestimmte Gruppen von 
t Heimarbeitern im Verordnungswege für versicherungsfrei 
erklärt werden. Von den Gesetzen, die eine beschränkte 
1 Arbeitnehmerversicherung eingeführt haben, unterstellt 
n nur das ungarische die Heimarbeiter der Versicherungs- 
‚pflicht. 
Die freiwilligen Krankenversicherungssysteme machen 
zwischen Unselbständigen und Selbständigen keinen Unter- 
schied ; die Heimarbeiter erwerben die Mitgliedschaft bei 
Hilfskassen unter denselben Bedingungen wie alle übrigen 
Zulassungswerber. 
Die Ungeklärtheit des Begriffs des Heimarbeiters und 
seine abweichende Behandlung in den verschiedenen 
obligatorischen Krankenversicherungsgesetzen veranlasst 
uns, die Regierungen zu befragen, ob bei der Einbeziehung 
von Heimarbeitern in den Umfang der Krankenver- 
sicherung bestimmte Beschränkungen vorzusehen sind. 
Kurzfristige Dienstleistungen. — Das Dienstverhältnis 
eines Arbeitnehmers kann nach der Natur der Sache oder 
durch den Arbeitsvertrag auf so kurze Zeit bemessen sein, 
dass es sich von den sonstigen Dienstverhältnissen unter- 
scheidet. Hierher gehört das Dienstverhältnis des Saison- 
arbeiters, der nur in bestimmten Jahreszeiten Lohn- 
arbeit übernimmt, das Dienstverhältnis von unregel- 
mässig, nach der Natur der Beschäftigung oder nach Par- 
teienvereinbarung auf kurze Zeit von einem Arbeitgeber 
Beschäftigten und endlich das Dienstverhältnis von ab-
	        
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