Full text: Die Krankenversicherung

EL 
Nach. deutschem Recht wird auf Antrag des Arbeitgebers 
Versicherungsfreiheit Lehrlingen aller Art gewährt, so- 
lange sie im Betriebe ihrer Eltern beschäftigt sind. 
Die Verschiedenheit der Lösungen veranlasst uns, die 
Meinigungen der Regierungen der Mitgliedstaaten darüber 
einzuholen, welche Beschränkungen des Umfanges der 
Krankenversicherung in Bezug auf Familienangehörige 
des Arbeitgebers etwa vorzusehen wären. 
Wir fassen die auf das Geltungsgebiet eines Überein- 
kommensentwurfes über die Krankenversicherung be- 
züglichen Fragen wie folgt zusammen : 
Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens- 
entwurf die Krankenversicherung die Angestellten, Arbeiter 
und Lehrlinge aller Wirtschaftszweige zu umfassen hätte ? 
Sind Sie vereinendenfalls der Ansicht, dass Beschrän- 
kungen des Umfanges der Krankenversicherung vorzusehen 
sind : 
a) in Bezug auf bestimmte Wirtschaftszweige — dies- 
falls wollen diese Zweige angeführt werden — ; 
b) in Bezug auf bestimmte Berufsstände und zwar 
namentlich : 
}. höher entlohnte Angestellte ; 
2. Lehrlinge, die keinen Barlohn erhalten ; 
3. Heimarbeiter ; 
kt, unregelmässig beschäftige Arbeitnehmer (Saison- 
arbeiter, kurzfristig bei einem oder abwechselnd 
bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftige Arbeit- 
nehmer ; 
c) in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmer und zwar 
namentlich : 
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