— 55 —
Krankenversicherung enthalten sollte ? Sind Sie be-
en jahendenfalls der Ansicht, dass Vorzug zu geben wäre :
N a) der berufsständigen Gliederung oder
m
‚en b) der territorialen Gliederung ?
N Sind Sie der Ansicht, dass die territoriale Gliederung
im Hinblick auf die Organisation des ärztlichen Dienstes,
16T die gegenseitige Überwachung der Versicherten und auch
Sn im Hinblick auf den Gesamtbau der Sozialversicherung
lie vorteilhaft ist ?
nd
ES Die staatliche Anerkennung des Versicherungsträgers. —
ZZ Die obligatorische und auch die staatlich geförderte
CE freiwillige Krankenversicherung besorgen Aufgaben öffent-
SS lichen Interesses. Sie übernehmen Verpflichtungen, deren
Erfüllung für die Versicherten wesentlich ist, aber auch
e dem Staatsinteresse dient. Zur Erfüllung dieser Auf-
te- gaben erhält der Versicherungsträger Ansprüche auf
In. Versicherungsbeiträge. Kr erlangt die Stellung eines
‚en Gläubigers von Beiträgen und eines Schuldners von
les Leistungen durch die staatliche Anerkennung.
£ft- Die staatliche Anerkennung ist im Gründungsakt mit-
ler enthalten, wenn der Träger der obligatorischen Kranken-
ler versicherung auf Grund gesetzlicher Vorschriften gebildet
ür- wurde... Die aus privater Initiative hervorgegangenen
Vir Krankenkassen bedürfen hingegen eines besonderen An-
gt, erkennungsaktes, der entweder stillschweigend — die
Zr Anerkennung wird als erteilt erachtet, wenn sich die
ıch zuständige Verwaltungsbehörde der Aufnahme des Ver-
? sicherungsbetriebes innerhalb bestimmter Frist nicht wider-
‚en setzt hat — oder ausdrücklich erfolgen kann — die An-
erkennung wird ‚den Interessenten kund gemacht.
Die Anerkennungsbedingungen sind. yon! der, Auf-
arf fassung über die Aufgaben des Staates auf sozialem Gebiet
ler abhängig. Sie sollen den Versicherten Gewähr bieten,