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wirtschaftsminister ernannt werden, und zwar je 3 aus
den Reihen der Versicherten, der Arbeitgeber und der
Fachleute auf dem Gebiete der Krankenversicherung.
Die vorstehende Übersicht möchte dargetan haben,
dass der Grundsatz der Selbstverwaltung in der Kranken-
versicherung vorherrschend ist und es sich empfehlen
dürfte, ihn in der internationalen Regelung festzuhalten.
Hierbei mag dahingestellt bleiben, ob die Frage zu
vertiefen und namentlich darauf einzugehen ist, in
welchem Verhältnis Versicherte und Arbeitgeber an der
Geschäftsführung teilzunehmen haben und ob neben ihnen
Vertreter des Staates oder Fachleute zuzuziehen sind.
Mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Lösungen
dürfte sich eine solche Vertiefung der Frage nicht empfehlen,
weshalb wir uns darauf beschränken, die Meinungen der
Regierungen über den Grundsatz der Selbstverwaltung
zu erfragen:
Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens-
entwurf die Verwaltung der Versicherungsträger ausschliess-
lich oder vorwiegend den Beteiligten oder deren Vertretern
zu übertragen wäre ?