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Mit diesen drei Hinweisen erscheint die Krankenversicherung
als Verhandlungsgegenstand der zehnten
Hauptversammlung einwandfrei umrissen. Gemäss seiner
Gepflogenheit oblag es nunmehr dem Verwaltungsrat
einige Anregungen hinsichtlich der Arbeitsmethode der
Hauptversammlung und der Form der zu fassenden Beschlüsse
(Übereinkommensentwurf oder Vorschlag) zu
geben.
In seinem Schreiben vom 15. April 1926, womit es
den Regierungen die Tagesordnung der zehnten Hauptversammlung
unterbreitete, wies das Internationale Arbeitsamt
darauf hin, dass der Verwaltungsrat erst dann in
der Lage sein wird bestimmte Anregungen zu machen, bis
die achte Hauptversammlung über die Vorbereitung und
Behandlung der Gegenstände der Tagesordnung Beschlüsse
gefasst haben wird, die an Stelle der vorläufigen Bestimmungen
über die doppelte Lesung von Übereinkommensentwürfen
treten werden. Die achte Hauptversammlung
hat nunmehr die letzterwähnten Bestimmungen ausser
Kraft gesetzt und beschlossen, dass über jeden Verhandlungsgegenstand
zunächst eine allgemeine Aussprache
stattzufinden hat und die endgültige Beschlussfassung
über den Gegenstand einer späteren Hauptversammlung
vorzubehalten ist. Da über die Krankenversicherung eine
allgemeine Aussprache bereits im Zuge der von der Hauptversammlung
vom Jahre 1925 den Grundproblemen der
Sozialversicherung gewidmeten Arbeiten stattgefunden hat,
sprach die achte Hauptversammlung in einer Resolution
aus, dass über die Frage der Krankenversicherung von der
Hauptversammlung vom Jahre 1927 ein endgültiger
Beschluss (Übereinkommensentwurf oder Vorschlag) gefasst
werden kann.
Der Fragebogen leitet sonach den zweiten Teil des
Vorbereitungsarbeiten ein.