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4. Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommensentwurf
das Krankengeld zu bemessen wäre:
a) für alle Versicherten mit dem gleichen Betrage und
ohne Rücksicht auf den üblichen Arbeitsverdienst
oder
b) nach dem üblichen Arbeitsverdienst jedes Versicherten
? Sind Sie letzterenfalls der Ansicht, dass
das Krankengeld mit einem Mindestbruchteil des
üblichen Arbeitsverdienstes anzusetzen ist? Wie
ist dieser Bruchteil anzusetzen ?
Sind Sie ferner der Ansicht, dass das Krankengeld
mit Bedachtnahme auf die vom Versicherten zu versorgenden
Familienangehörigen zu bemessen ist ?
5. Sind Sie der Ansicht, dass der Übereinkommensentwurf
eine Mindestdauer des Krankengeldbezuges
für Versicherte bestimmen sollte, die nach Ablauf der
Bezugsdauer auf Leistungen einer Invalidenversicherung
keinen Anspruch haben ?
Bejahendenfalls, wie ist die Mindestdauer des Krankengeldbezuges
anzusetzen ?
5. Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommensentwurf
die über ausreichende Mittel verfügenden Versicherungsträger
zu ermächtigen wären, das Krankengeld
im Wege der Satzung über das gesetzliche Mindestmass
zu erhöhen ?
Soll bejahendenfalls die Mehrleistung namentlich
in der Erhöhung des gesetzlichen Krankengeldes insbesondere
für Versicherte, die für eine Familie zu
sorgen haben, in der Verlängerung der gesetzlichen
Bezugsdauer oder in der Aufhebung oder Beschränkung
der Wartezeit bestehen ?