Schneiderinen
8. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund,
Münster). ;
rchtsatz für den
Nettogewinn in %
T6E
Hausschneiderinmen . ...-..
ohne Beigabe von Stoff und Zutaten:
Alleinmeisterinnen . 2... 4.0.4
mit 1-oder 2 Hilfskräften ... -
3. 4 N SA
mit Beigabe von Stoff und Zutaten:
Alleinmeisterinnen ..... «4.
mit 1 oder 2 Hilfskräften .. . .-3
as 4 & *
2.
418
70
50
40
30
45
35
25
9. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
nn
Richtsatz in %
für den Reingewinn
L. ohne Stofflieferung:
Alleinmeister . ....0..0 40 404
Meister mit 1—2 Gehilfen. . -
50—70
40—50
2. mit Stofflieferung:
Alleinmeister . ...... +4
Meister mit 1—2 Gehilfen . .
3—4 x
35—40
25—35
0 —925
10. Landesfinanzamt Oberschlesien (Bezirk der Hwk. Oppeln).
Reingewinn in %
25.30
ohne Stofflieferung . .. . 0.0. 44
11. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez. d. Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz
für den Nettogewinn
20-—60%% nur Zutaten.
(Vergl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
les Württ, Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
— I Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und 1 Nr. 21812/27 vom 6. 5. 1927.)
12. Landesfinanzamt. Unterelbe (Bezirk der Gk.. Hamburg).
Hier gilt die gleiche Einteilung wie für Schneider.
Der Nettogewinnsatz betrug in allen Geschäftslagen:
ZU a) + 20000 HH HH 15—25% des Umsatzes a)
» b). . ee 25—00% ”„ 29
c) 5 . 60—75°% ”„ ’„ n
die. Schneiderin, die den
Stoff selbst liefert,
die ihn zugebracht erhält od.
’»b die Schneiderin in der
Hauptsache Kleider repa-„ziert
(Flickschneiderin).
Von der Gewerbekammer sind vorgeschlagen worden:
Zu a) 10—20%, zu b) 20-—35%, zu c) 40—50% des Umsatzes. Wegen der Geschäftslage
vgl. die Bemerkung der Gewerhekammer bei dem Schneidergewerbe.