ABSCHNITT LI.
DER STAND DER KRANKENVERSICHERUNG ;
DIE MÖGLICHKEITEN EINER INTERNATIONALEN
REGELUNG.
Der Stand der Krankenversicherung.
Krankheit bedeutet vielfach Arbeitsunfähigkeit, für
den Kranken Einkommensverlust . und Heilbehandlungskosten.
Sie ist für den Arbeitnehmer, der bei Arbeitsunfähigkeit
seine ausschliessliche oder wesentliche Einkommensquelle
verliert, besonders bedrohlich.
Eigenvorsorge, etwa durch Spartätigkeit und hygienische
Lebensweise vermag für den Krankheitsfall zu
wappnen. Indes ist der Einzelne nicht in der Lage Krankheiten
vorzubeugen und sich gegen Einkommensverlust
und Ausgabenvermehrung im Krankheitsfall zu schützen.
Andererseits hat noch kein staatliches Gemeinwesen die
wirtschaftlichen ‘Folgen von Krankheiten auf sich genommen.
Der Staat stellt nur ausnahmsweise freie Arzthilfe
zur Verfügung, noch kommt er für den Lebensunterhalt
der infolge Krankheit Arbeitsunfähigen auf.
Fur im Zusammenschluss mit Seinesgleichen kann der
Werktätigs Schutz gegen wirtschaftliche Folgen von
Krankheiten finden. Aus dem Streben nach schützender
Zusammengehörigkeit entstehen, zwangsweise oder freiwillig,
Personengemeinschaften, Versicherungsträger, denen
drei Hauptaufgaben zukommen : Krankenpflege, Verabreichung
von Krankengeld, verbeugende Gesundheitsfürsorge.