logisch; aber in Geschichte und Politik ist die absolute Logik
ein Ding von sehr zweifelhaftem Werte.
4. STÄMME, RASSEN, NATIONEN.
Die Erscheinungen, welche das Zusammenleben verschiedener
Stämme oder Rassen in einem Lande hervorruft, rechnet Mohl
zu den gesellschaftlichen Gestaltungen, welche den Staat zwar
vielfach berühren, doch ihrem Wesen nach ihm fremd sind. Ich
meine, an solche Verhältnisse knüpfen sich zwei scharf zu trennende
Folgen, Kulturfragen und Machtfragen. Wie sich die Rassen nach
Abstammung, Sprache, Charakter unterscheiden, wie der Geist
eines Stammes durch Berührung mit andern verändert wird oder
erstarrt: diese Tatsache hat sich der Staatsgelehrte vom Historiker,
Philologen, Ethnographen erklären zu lassen. Er muß sie kennen,
nicht bloß weil jede bedeutende Kulturerscheinung notwendig
nach Umgestaltung der politischen Verhältnisse drängt, sondern
auch weil diese Erscheinungen des geistigen Lebens überraschende
Erklärungen und Analogien bieten für politische Fragen, weil das
Recht des unterdrückten Stammes in ganz ähnlicher Weise von
dem Sieger umgestaltet wird wie seine Sprache: der eigentliche
Kern des Rechts bleibt, wie der der Wörter, noch lange unverändert,
während sein formeller Teil schon früh verwandelt wird!). Wie
aber das Zusammenleben der Stämme auf ihre Machtverhältnisse
wirkt, wie hier der eine Stamm sich der Staatsgewalt bemächtigt,
um den andern zu knechten, dort beide lose verbunden neben-
einander hinleben usf. dies begründet die verschiedene Natur der
Staaten; dies darzustellen ist eine der reizvollsten Aufgaben der
Staatswissenschaft. Jede historische Nation strebt in der Zeit
ihrer Kraft danach, sich selbständig politisch zu gestalten;
jeder Staat sucht die ihm zugehörigen Stämme mit einem poli-
tischen Gesamtbewußtsein zu durchdringen?). Ob nun ein poli-
tisches Volk zugleich historische Nation ist, und welche Konflikte
!) Vgl. die tiefsinnigen Worte J. Grimms in der Einleitung zu den
deutschen Rechtsaltertümern.
?) Stein, Die Gesellschaftslehre S. 33, nennt diese Tatsache, wohl
nicht ganz klar, das Gesetz des staatbildenden Volkes und des volk-
bildenden Staates.
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