Object: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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c) Entsprechen die geltenden Steuern den Forderungen der 
Volkswirtschaft? 
Es war schon darauf hingewiesen, daß die Steuern 1. möglichst 
wenig störend in den Gang des Wirtschaftslebens eingreifen dürfen 
und daß sie 2. auf keinen Fall den Vermögens stamm angreifen 
dürfen, sondern lediglich aus dem Einkommen zu entrichten sind. 
Unser gegenwärtiges Steuerwesen — man muß es 
rund heraussagen — wird weder der einen noch der 
andern dieser beiden Grundforderungen gerecht. 
Es liegt natürlich auf der Hand, daß jede Steuer eine gewisse 
Beunruhigung des Wirtschaftslebens mit sich bringt; das erklärt 
sich psychologisch sehr einfach durch die vielleicht bedauerliche, 
aber nun einmal vorhandene und auch in Zukunft nicht abstellbare 
Tatsache, daß niemand übermäßig gern Steuern bezahlt. Die mehr 
als starken Erschütterungen aber, die unser Wirtschaftsleben infolge 
des geltenden Steuerwesens in den letzten zwei Jahren durchgemacht 
hat, wären durch eine zweckentsprechende Regelung zu vermeiden 
gewesen; ich erinnere nur an die verschiedenen Kämpfe wegen des 
zehnprozentigen Lohnabzugs. In fast allen Industrie- und Gewerbe 
zweigen forderten die Arbeitnehmer und ihre Vertreter, der Arbeit 
geber solle die Steuern für seine Arbeiter und Angestellten tragen, 
also eine direkte Steuerabwälznng aus die Schultern der Arbeitgeber. 
Zwar gingen diese Forderungen glücklicherweise nicht durch, allein sie 
haben doch die Wirkung gehabt, daß in fast sämtlichen Industrien 
und in allen Gegenden Deutschlands der Wirtschaftssriede oftmals 
gefährdet und teilweise auch das Wirtschaftsleben lahmgelegt war. 
Das gilt bezüglich des zehnprozentigen Lohnabzuges bei der all 
gemeinen Einkommensteuer, durch ihn wurde das Wirtschaftsleben 
am meisten gestört. Nicht viel anders aber lag die Sache hinsichtlich 
mancher anderen Steuern. 
In ganz besonders schwerer Weise aber verstößt unsere gegen 
wärtige Steuerpolitik gegen den volkswirtschaftlichen Grundsatz jeder 
Steuertechnik, daß keine Steuer den Vermögensstamm angreifen 
darf; hier begeht sie außerdem noch den Fehler, daß sie nicht, wie 
es nötig wäre, einen Unterschied mache zwischen solchen Kapitalien, 
welche tatsächlich als reine Spekulationsgewinne der Kriegszeit, als 
„unmoralische Kriegsgewinne" anzusehen sind, und solchen Kapitalien, 
die, in regulärem Geschäftsbetrieb entstanden, Fundament und Rückgrat
	        
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