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Anmerkung. Holzmasse, in Form von
Pappe und in dünnen Tafeln eingeführt, sowie
Makulatur werden nur dann nach diesem Artikel
(176) verzollt, wenn sie fein zerhackt oder dicht
durchlöchert sind.
4. auf chemischem Wege hergestellte Masse
(Zellulose, Masse aus Lumpen, Stroh, Torf usw.):
a) trockene, mit einem Wassergehalt von
weniger als 50 v. H., für das Pud . .
a) Vertragsgemäss bis 18.ßl. XII. 1915: Für
das Pud
Zellulose, trockene, in dünnen Schichten und
Lagen unter der Bezeichnung Lignin — nach Art. 176,
P. 4 lit. a (C. 07, Nr. 626).
b) feuchte, mit einem Wassergehalt von
50 v. H. und darüber, für das Pud
b ) Vertragsgemäss bis 18.ßl. XII. 1915: Für
das Pud
177. Papierwaren:
1. Pappe, Papiermache und Steinpappe:
a) Holzpappe, ungefärbt, in Tafeln, für
das Pud
a) Vertragsgemäss bis 18. /31. XII. 1915: Für
das Pud
b) Holzpappe, in der Masse gefärbt; Pappe
aus Lumpen, Stroh und jeder anderen
Art, ausser den besonders genannten, in
dünnen Tafeln oder in Streifen und
Kärtchen zerschnitten, auch in der Masse
gefärbt; geteerte Dachpappe; Pappe und
Papier, mit Teer, antiseptischen Mitteln,
Insekten - Vertilgungsmitteln, Salpeter,
Schwefel getränkt oder bestrichen;
Karten für Jacquardstühle, nicht sati
niert; Papiermache und Steinpappe,
unverarbeitet, für das Pud
b) Vertragsgemäss bis 18.ßl. XII. 1915: Für
das Pud
Dachpappe in Rollen — nach Art. 177,
P. 1 lit. b (C. 10, Nr. 520).
c) Pappe jeder Art soweit unter lit. a
und b genannt, in Rollen, für das Pud